Rettungsschirm noch nicht wasserdicht
Der rettungsschirm 2.0 für die Krankenhäuser in der Corona-pandemie wurde mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Damit will Minister Spahn sein Versprechen einlösen, dass kein krankenhaus wirtschaftlichen Schaden erleidet, wenn es bei der Pandemiebewältigung hilft.
Eine finanzielle Absicherung der Krankenhäuser bei der Bewältigung der laufenden Pandemie ist mit dem vorliegenden Gesetz bislang nur teilweise erreicht. Besonders für das Jahr 2021 fehlen noch wesentliche Elemente, um den Rettungsschirm funktionsfähig auszugestalten.
Anders als im Frühjahr 2020 werden nun nur große Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3 unter den Rettungsschirm genommen. Nur diese erhalten pauschale Kompensationszahlungen wenn sie betten zur Versorgung von COVID-19-patienten freihalten müssen. Bislang haben sich jedoch wesentlich mehr Krankenhäuser in Hamburg an der Versorgung der COVID-19-Patienten beteiligt. Die Krankenhäuser der Notfallstufe 1 oder ohne eine solche Zuordnung erhalten keine Kompensationszahlungen mehr. […]
Pressemitteilung: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V.