GKV-Sparvorgaben treffen Pflegebudget und geriatrische Reha

Bundesverband Geriatrie sieht ab 2027 Finanzierungslücken durch begrenzte Pflegebudgets und Reha-Vergütungen – höhere Personalvorgaben müssten refinanziert werden

Der Bundesverband Geriatrie warnt vor negativen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die akutstationäre geriatrische Versorgung und Rehabilitation. Der Verband kritisiert insbesondere die ab 2027 vorgesehenen Begrenzungen bei Pflegebudgets und Vergütungssteigerungen und fordert eine Finanzierung, die den tatsächlichen Personal- und Versorgungsbedarf berücksichtigt. Einsparungen in der Geriatrie könnten nach Auffassung des Verbandes Pflegebedürftigkeit und Folgekosten an anderer Stelle erhöhen.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt ab 2027 die Ausgabendynamik in mehreren Leistungsbereichen. Für Krankenhäuser gilt von 2027 bis 2029 grundsätzlich eine Obergrenze auf Basis der Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunktes. Auch das Pflegebudget wird neu geregelt; zusätzliches Personal zur Erfüllung bestimmter Personalvorgaben kann weiterhin berücksichtigt werden. Für tarifgebundene Rehabilitationseinrichtungen gelten ebenfalls Begrenzungen bei Vergütungssteigerungen.

Der Bundesverband Geriatrie hält diese Regelungen für pflegeintensive geriatrische Versorgungsangebote für problematisch.

Pflegebudget soll tatsächlichen Personalbedarf berücksichtigen

In der Geriatrie komme der aktivierend-therapeutischen Pflege eine besondere Bedeutung zu. Hochaltrige und multimorbide Patienten benötigten eine intensive Unterstützung, um Mobilität, Orientierung und Fähigkeiten des täglichen Lebens möglichst wiederherzustellen.

Eine pauschale Begrenzung des Pflegebudgets werde diesem Versorgungsbedarf aus Sicht des Verbandes nicht gerecht. Geschäftsführer Dirk van den Heuvel fordert deshalb, den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf stärker zum Ausgangspunkt der Finanzierung zu machen.

Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit dem Ziel, die Ausgabenentwicklung der GKV stärker an die Einnahmen zu koppeln. Für 2027 wurde vor der Reform eine Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro prognostiziert.

Geriatrische Reha zwischen höheren Vorgaben und begrenzter Vergütung

Kritik äußert der Bundesverband auch an der Finanzierung der medizinischen Rehabilitation. Nach Darstellung des Verbandes wurden durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz sowie die seit Juli 2025 geltenden Rahmenempfehlungen für Vorsorge und Rehabilitation zusätzliche Anforderungen an Struktur, Qualität und Personal geschaffen.

Gleichzeitig werden Vergütungssteigerungen durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt. Im parlamentarischen Verfahren wurde allerdings festgelegt, dass tarifgebundene Reha- und Vorsorgeeinrichtungen Vergütungssteigerungen bis zur maßgeblichen Obergrenze vollständig refinanziert bekommen. Darüber hinausgehende Tarifsteigerungen sollen – analog zum Krankenhausbereich – zur Hälfte berücksichtigt werden.

Der Bundesverband sieht dennoch das Risiko einer Finanzierungslücke insbesondere für die personalintensive geriatrische Rehabilitation. Höhere Struktur- und Personalvorgaben müssten mit einer entsprechenden Refinanzierung verbunden werden, andernfalls könnten Kapazitäten und Versorgungsqualität unter Druck geraten.

Verband verweist auf „Reha vor Pflege“

Grundsätzlich stellt der Bundesverband die Geriatrie als möglichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Sozialversicherungssysteme heraus. Eine abgestufte Versorgung von der akutstationären und frührehabilitativen Behandlung über die stationäre Rehabilitation bis zu ambulanten und mobilen Angeboten könne nach Auffassung des Verbandes Pflegebedürftigkeit reduzieren, Selbstständigkeit erhalten und erneute Krankenhausaufnahmen vermeiden.

Diese möglichen Entlastungseffekte sind die zentrale Argumentationslinie des Verbandes gegen pauschale Einsparungen in der geriatrischen Versorgung. Der Bundesverband fordert deshalb, bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen, welche Investitionen in Rehabilitation spätere Ausgaben der Kranken- und Pflegeversicherung vermeiden können.

„Eine bedarfsgerecht finanzierte geriatrische Versorgung ist nicht Teil des Kostenproblems – sie ist Teil der Lösung“, erklärt van den Heuvel.