Neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. Januar 2026 vollständig in Kraft

Land setzt letzte Leistungsgruppen um – Minister Laumann spricht von spürbarer Konzentration und gestärkter Versorgungsqualität

Zum 1. Januar 2026 wird die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt. Nach dem Start eines Großteils der Regelungen zum 1. April 2025 treten nun auch die verbliebenen zehn Leistungsgruppen in Kraft. Damit dürfen Krankenhäuser Leistungen künftig nur noch erbringen, wenn sie ihnen in den jeweiligen Feststellungsbescheiden zugewiesen wurden.

Die letzten nun wirksam werdenden Leistungsgruppen betreffen Bereiche der Kardiologie (EPU/Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) sowie die „Bariatrische Chirurgie“. Für diese galt eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2025, da insbesondere hohe Fallzahlen und Notfallrelevanz zusätzliche Umstellungszeit erforderten.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bewertet die Reform als strukturelle Neuaufstellung der Kliniklandschaft: Der neue Plan setze „nicht auf Betten, sondern auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben“. Zentrale Elemente seien die Konzentration hochkomplexer Leistungen und der Abbau von Doppelvorhaltungen in räumlicher Nähe. Neun Monate nach Beginn der Umsetzung zeige sich, so Laumann, dass „der neue Krankenhausplan wirkt“ – er verbessere die Versorgungsqualität und dämme zugleich den Wettbewerb um Fallzahlen und Personal ein.

Parallel zur Implementierung laufen zahlreiche gerichtliche Überprüfungen einzelner Planungsentscheidungen. Nach Angaben des Ministeriums sind derzeit 94 Hauptsache- und 72 Eilverfahren anhängig (Stand: 22. Dezember 2025). In den Eilverfahren entschieden die Verwaltungsgerichte bislang überwiegend zugunsten des Landes; Entscheidungen in den Hauptverfahren stehen noch aus. Laumann betont, die Auseinandersetzungen seien angesichts der Tragweite der Reform erwartbar gewesen.

Ein zentrales Ziel der neuen Planung ist die Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung. Für 90 Prozent der Bevölkerung sollte ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung binnen 20 Minuten erreichbar sein – dieses Ziel wurde übertroffen. Laut Ministerium erreichen 98,6 Prozent der Menschen im Rheinland und 93,1 Prozent in Westfalen-Lippe innerhalb von 20 Minuten ein entsprechendes Krankenhaus. In den notfallrelevanten Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin seien nahezu alle Anträge berücksichtigt worden.

Gleichzeitig setzt die Planung auf Schwerpunktbildung in planbaren und spezialisierten Bereichen. In der Orthopädie wurden die Zuweisungen deutlich reduziert – etwa in der Endoprothetik Knie von 214 Anträgen auf 136 Zuweisungen (minus 36 Prozent) sowie in der Endoprothetik Hüfte von 236 Anträgen auf 137 Zuweisungen (minus 42 Prozent). Besonders stark ist die Konzentration in hochspezialisierten onkologischen Bereichen: Bei der Behandlung von Leberkrebs wurden 29 von 113 beantragten Leistungszuweisungen (minus 74 Prozent) vergeben, bei Speiseröhrenkrebs 26 von 71 (minus 63 Prozent). In notfallrelevanten kardiologischen Leistungen fällt die Bündelung moderater aus; in der Interventionellen Kardiologie wurden 141 von 165 Anträgen zugewiesen (minus 15 Prozent).

Zur strukturellen Umsetzung stellt das Land insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereit – davon zwei Milliarden Euro für Einzelförderungen und 500 Millionen Euro als Kofinanzierung im Bundes-Transformationsfonds. Vorbehaltlich parlamentarischer Zustimmung stehen den nordrhein-westfälischen Kliniken bis 2035 rund zehn Milliarden Euro aus Landes-, Bundes- und Eigenmitteln zur Transformation zur Verfügung. Zusammen mit der Einzelförderung ergibt sich ein Gesamtvolumen von rund zwölf Milliarden Euro innerhalb der kommenden Jahre.

Mit dem vollständigen Inkrafttreten der letzten Leistungsgruppen startet nun die nächste Phase: die praktische Umsetzung der Strukturentscheidungen in den Häusern vor Ort – zwischen Konzentration, Versorgungsqualität und regionaler Erreichbarkeit.