Niedersachsen fordert Nachsteuerung bei Krankenhausreform

Gesundheitsminister Philippi und Ärztevertreter kritisieren Anrechnungsregeln für Fachärzte in Leistungsgruppen

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hat gemeinsam mit der Bundesärztekammer, dem Marburger Bund und der Ärztekammer Niedersachsen deutliche Kritik an der bisherigen Umsetzung der Krankenhausreform geäußert. Anlass ist das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das nach aktuellen Informationen in der kommenden Woche im Bundeskabinett behandelt werden soll. Ziel des KHAG ist es, die bereits 2025 in Kraft getretenen Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zu konkretisieren und praxisnah umzusetzen.

„Es bestehen weiterhin praktische Schwierigkeiten in den Leistungsbereichen ‚Orthopädie und Unfallchirurgie‘ sowie ‚Frauenheilkunde und Geburtshilfe‘“, erklärt Philippi. „Durch die Gliederung in Leistungsgruppen und die Vorgabe, Fachärztinnen und Fachärzte maximal in drei dieser Leistungsgruppen anzurechnen, lassen sich insbesondere an kleineren Häusern die Qualitätskriterien für die personelle Ausstattung nicht erfüllen. Bereits in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene wurde festgehalten, dass die Anrechnung von Fachärztinnen und -ärzten geprüft wird. Wir fordern daher eine Änderung des KHVVG, die die Mehrfachanrechnung in den genannten Leistungsbereichen erlaubt. Der Bund ist angehalten, jetzt nachzusteuern!“

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betont: „Die Anforderungen für die Leistungsgruppen sollten eine qualitativ hochwertige Versorgung unterstützen und nicht behindern. Deswegen ist es richtig, dass der Koalitionsvertrag eine medizinisch sinnvolle Anpassung der Regeln vorsieht, nach denen die einzelnen Fachärzte in den Leistungsgruppen angerechnet werden.“

Dr. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, ergänzt: „Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum müssen weiterhin ihre Aufgaben in der Regelversorgung erfüllen können. Die derzeitige Ungleichbehandlung bei der Facharztanrechnung ist nicht nachvollziehbar und muss im Rahmen des Anpassungsgesetzes geändert werden.“

Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, unterstreicht: „Ärztliche Kompetenz darf bei der Anrechnung nicht sachfremd zersplittert werden. Wer nach einer mehrjährigen Weiterbildung eine Facharztbezeichnung führt, muss für die Leistungsgruppen angerechnet werden, die zu seinem Fachgebiet gehören.“

Hintergrund:
Die Krankenhausreform trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Das KHAG sollte ursprünglich am 10. September 2025 im Bundeskabinett behandelt werden, wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Neben den Problemen in den Leistungsbereichen Orthopädie/Unfallchirurgie und Frauenheilkunde/Geburtshilfe kritisiert Niedersachsen auch die geplanten Regelungen zum Transformationsfonds, die fehlenden Erleichterungen der Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) sowie die Zuweisung von Leistungsgruppen.