Neues Bürokratiemonster für die Krankenhäuser
Klinikverbund Hessen befürchtet eine Taktik, umstrittene Regelungen über Änderungsanträge einzubringen
Ein Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zum Medizinforschungsgesetz könnte für Krankenhäuser eine zusätzliche bürokratische Hürde darstellen. Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, vierteljährlich detaillierte Daten ihrer Ärzte nach Leistungsgruppen zu melden. Diese Maßnahme stößt auf Widerstand im Klinikverbund Hessen, der sie als unnötige Bürokratie und praktisch undurchführbar kritisiert. Die vorgeschlagenen Leistungsgruppen, die ab 2027 die Krankenhausplanung beeinflussen sollen, sind komplexer als die bisherigen Fachabteilungen und würden eine genaue zeitliche Zuordnung ärztlicher Tätigkeiten erfordern, was laut Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds, einen enormen Aufwand bedeutet und kaum umsetzbar ist. Die endgültige Definition dieser Gruppen ist noch nicht abgeschlossen und es bleibt unklar, welche Leistungsgruppen in den einzelnen Krankenhäusern letztendlich angeboten werden dürfen…