Klinikzuschüsse: AGAPLESION kündigt Berufung an

Verwaltungsgericht weist Klage gegen kommunalen Defizitausgleich ab – AGAPLESION sieht Anerkennung einer Wettbewerbsbeeinträchtigung und will vor den Hessischen VGH ziehen

AGAPLESION will das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu den städtischen Zuschüssen für das Klinikum Höchst nicht hinnehmen. Nach der Abweisung der Klage gegen den kommunalen Defizitausgleich kündigten die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN am 17. September 2026 an, Berufung einzulegen. Der freigemeinnützige Träger wertet Teile der Urteilsbegründung dennoch als Bestätigung seiner Kritik an unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen.

Das Verwaltungsgericht hatte die städtischen Liquiditätshilfen für das kommunale Plankrankenhaus für rechtmäßig erklärt. Nach Angaben des Gerichts stellte Frankfurt für 2023 und 2024 insgesamt 50,4 Millionen Euro bereit. Die Kammer erkannte darin zwar Eingriffe in die Berufsfreiheit der klagenden Klinik und das allgemeine Gleichheitsgebot. Diese seien aufgrund des kommunalen Sicherstellungsauftrags jedoch gerechtfertigt. Auch mit dem europäischen Beihilferecht seien die Zahlungen vereinbar.

AGAPLESION sieht dennoch wichtige Rechtsfragen bestätigt

AGAPLESION hebt insbesondere hervor, dass das Gericht die Klage als zulässig angesehen und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsposition bzw. Ungleichbehandlung anerkannt habe. Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Horneber bezeichnet dies als wichtiges Signal für freigemeinnützige Krankenhausträger.

Nicht akzeptieren will der Träger dagegen die gerichtliche Abwägung zugunsten des kommunalen Sicherstellungsauftrags. Nach Angaben von AGAPLESION soll deshalb Berufung eingelegt werden.

Der weitere Rechtsweg ist grundsätzlich eröffnet: Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.