Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in Krankenhäusern: IQWiG stellt Methodik zur Diskussion

Entwurf berücksichtigt Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien – Webinar am 7. Oktober angekündigt

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seine Methodik zur Festlegung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in Krankenhäusern vorgestellt. Der Entwurf, der bis zum 28. Oktober kommentiert werden kann, soll künftig eine zentrale Rolle in der Umsetzung der Krankenhausreform spielen.

Gemäß Reformgesetz kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das IQWiG mit wissenschaftlichen Empfehlungen beauftragen. Auf deren Grundlage analysiert das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Auswirkungen auf Klinikstandorte und regionale Versorgung. Am Ende legt das BMG die Mindestvorhaltezahlen per Rechtsverordnung fest – mit Zustimmung des Bundesrats.

„Wir betreten hier methodisches Neuland und freuen uns auf einen breiten wissenschaftlichen Austausch“, erklärte Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie. Mit einem ergänzenden Webinar wolle man das Stellungnahmeverfahren unterstützen und Fragen der Fachgruppen klären.

Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanalyse im Fokus

Die Empfehlungen sollen sich aus zwei Teilergebnissen ableiten:

  • Qualität: Grundlage bilden die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie Vorgaben medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften.
  • Wirtschaftlichkeit: Ein Krankenhaus arbeitet wirtschaftlich, wenn die Erlöse einer Leistungsgruppe die zuordenbaren Kosten decken. Zur Berechnung nutzt das IQWiG ökonometrische Ansätze, die auch bei eingeschränkter Datenlage belastbare Ergebnisse liefern.

Das Teilergebnis „Qualität“ hat dabei Vorrang gegenüber dem Wirtschaftlichkeitsaspekt. Gleichzeitig weist das IQWiG auf mögliche Versorgungslücken hin, falls sehr hohe Vorhaltezahlen festgelegt würden. In diesem Fall könnten Übergangsregelungen über niedrigere Schwellenwerte („Perzentile“) eingeführt werden.

„Das Krankenhaussystem und die Datenbasis für die Analysen befinden sich aufgrund der aktuellen Reformen im Wandel“, betonte Mathes. „Zur Sicherstellung einer sachgerechten Empfehlung zur Mindestvorhaltezahl benötigen wir die relevanten Daten und werden unsere Methodik stetig weiterentwickeln.“

Webinar am 7. Oktober

Zur Erläuterung der Methodik lädt das IQWiG am 07.10.2025 ab 13:30 Uhr zu einem Webinar ein. Anmeldungen sind bis zum 30.09.2025 möglich.