Bundesrat stellt sich gegen das GKV-Spargesetz der Bundesregierung
Länder warnen vor Kliniksterben, kritisieren den geplanten Liquiditätsentzug und fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen
In der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 haben die Bundesländer eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme beschlossen, die eine fundamentale Kritik am von der Bundesregierung geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz formuliert. Die Länderkammer stellt sich damit geschlossen gegen den aktuellen Kabinettsentwurf und warnt vor drastischen, irreparablen Kollateralschäden im gesamten Gesundheitswesen.
Kern der länderspezifischen Kritik ist die Feststellung, dass es grundsätzlich nicht die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein darf, versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Es sei den Beitragszahlern, Leistungserbringern, Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie schlichtweg nicht mehr vermittelbar, warum diese chronischen Kostenfaktoren unangetastet bleiben, während das System über einseitige Spardiktate konsolidiert werden soll. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene, leicht erhöhte Finanzierung bei der Grundsicherung greife viel zu kurz. Angesichts der dramatischen finanziellen Schieflage der Kassen sei es zudem völlig unverständlich, warum der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen sogar reduziert werden soll. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, die Krankenversicherungsbeiträge für Empfänger von Grundsicherung vollumfänglich und allein aus Steuermitteln des Bundeshaushalts zu tragen.
Warnung vor existenzieller Belastung der Krankenhäuser
Die Länder warnen eindringlich davor, dass die stationären Einrichtungen durch die vorgesehenen Sparmaßnahmen der Bundesregierung überproportional und existenzgefährdend belastet würden. Dies sei umso ungerechter, da die Kliniken durch die bereits vollzogene Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im laufenden Jahr 2026 bereits einen massiven Beitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung beigesteuert haben. Anstatt den Krankenhäusern mitten im laufenden Transformationsprozess der Krankenhausreform weitere Liquidität zu entziehen, fordern die Länder im gesamten Gesundheitssektor einen sofortigen und spürbaren Abbau des bürokratischen Aufwands, um blockierte Ressourcen freizusetzen.
Auswirkungen auf Pharmaindustrie und Apotheken
Neben dem stationären Sektor sieht der Bundesrat auch die pharmazeutische Industrie sowie die Apotheken erheblich belastet. Kritisch bewertet werden insbesondere die geplante Erhöhung des Herstellerabschlags sowie die Anhebung des Apothekenabschlags.
Nach Einschätzung der Länder gefährden diese Maßnahmen die wirtschaftliche Stabilität der Versorgungseinrichtungen und reduzieren die Planungssicherheit der Unternehmen.
Änderungsvorschläge des Bundesrates
Die Länderkammer hat darüber hinaus konkrete Anpassungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen. Dazu zählen unter anderem die Streichung einzelner Facharztregelungen in der Kieferchirurgie, die vollständige Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin sowie die Herausnahme von Regelungen zu Krankentransportleistungen.
Letztere seien bereits in einem separaten Gesetz zur Notfallversorgungsreform ausreichend berücksichtigt.
Zielsetzung der Bundesregierung
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Krankenkassenbeiträge durch eine Kombination aus Ausgabensenkungen und Einnahmensteigerungen stabil zu halten. Hierzu sieht der Entwurf unter anderem die Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen vor. Die jährlichen Vergütungsanstiege der Leistungserbringer sollen auf die tatsächliche Kostenentwicklung begrenzt werden, wobei die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung als absolute Obergrenze fungieren soll. Zudem sollen Werbe- und Verwaltungsausgaben sowie die Gehälter von Krankenkassen-Führungskräften gedeckelt und die Kostenübernahme für homöopathische Mittel komplett gestrichen werden. Auf der Einnahmenseite plant der Bund eine einmalige Erhöhung der Zuzahlungsbeiträge für Versicherte um 50 Prozent sowie eine einmalige Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro.
Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren
Nach der Stellungnahme des Bundesrates wird der Gesetzentwurf nun im Bundestag beraten. Im weiteren Verlauf muss sich die Bundesregierung mit den Länderforderungen auseinandersetzen, bevor der Bundesrat erneut entscheidet, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird.




