Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kritik der Krankenhäuser am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Gesundheitsministerin Drese warnt vor finanziellen Risiken für Kliniken und Gefährdung der Krankenhausreform
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern stellt sich hinter die Kritik der Krankenhäuser am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). Gesundheitsministerin Stefanie Drese erklärte anlässlich einer Protestaktion der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, dass die vorgesehenen Regelungen die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken weiter verschärfen und zugleich die Ziele der laufenden Krankenhausreform gefährden könnten.
Nach Auffassung der Ministerin sei der Gesetzentwurf sowohl aus Sicht der Krankenhäuser als auch der niedergelassenen Ärzteschaft problematisch. Die vorgesehenen Maßnahmen würden Versicherte, Beitragszahlende, Leistungserbringer und Krankenkassen zusätzlich belasten, während der Bund gleichzeitig seinen Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung reduziere. Dies sei weder sozial ausgewogen noch nachvollziehbar.
Kritik an Kürzungen bei Krankenhausfinanzierung
Besonders kritisch bewertet die Landesregierung die geplanten Eingriffe in die Krankenhausfinanzierung. Betroffen wären unter anderem die Refinanzierung von Tarifsteigerungen sowie der Ausgleich steigender Personal- und Sachkosten. Nach Einschätzung von Drese würde die vorgesehene dauerhafte Abschaffung des bisherigen Kostensteigerungsausgleichs die sogenannte Meistbegünstigungsklausel faktisch in eine „Meistbenachteiligungsklausel“ umwandeln.
Zusätzliche Belastungen sieht das Land in der geplanten Absenkung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 sowie in der Rückführung der Tariferhöhungsrate auf 50 Prozent. Diese Maßnahmen könnten nach Einschätzung der Ministerin viele Krankenhäuser wirtschaftlich überfordern und das Insolvenzrisiko erhöhen.
Bereits durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im Jahr 2026 würden die Krankenhäuser nach Angaben des Landes einen Beitrag von rund 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten. Gleichzeitig enthalte der Gesetzentwurf keine spürbaren Maßnahmen zum Bürokratieabbau oder zur administrativen Entlastung der Kliniken.
Krankenhausreform könnte unter Druck geraten
Die Ministerin äußerte zudem die Sorge, dass die geplanten Sparmaßnahmen die Ziele der Krankenhausreform konterkarieren könnten. Die Reform soll die Krankenhauslandschaft langfristig strukturiert weiterentwickeln und die Versorgung gezielt steuern. Finanzielle Kürzungen könnten diesen Transformationsprozess erschweren und die wirtschaftliche Grundlage vieler Standorte schwächen.
Aus Sicht von Drese sollten deshalb mittel- und langfristige Reformmaßnahmen stärker in den Mittelpunkt rücken. Die Krankenhausreform könne dazu beitragen, die Ziele einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung mit einer nachhaltigen Begrenzung der Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbinden.
Länder koordinieren gemeinsames Vorgehen
Die Kritik am Gesetzentwurf wird nach Angaben der Ministerin von zahlreichen Bundesländern geteilt. Deshalb koordinieren die Länder derzeit ihr weiteres Vorgehen auf Bundesebene. Die Gesundheitsministerkonferenz werde sich in dieser Woche intensiv mit dem Gesetzesvorhaben befassen.
Darüber hinaus soll im Bundesrat ein gemeinsamer Antrag der Länder eingebracht werden. Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben der Landesregierung maßgeblich an der Erarbeitung eines entsprechenden Antrags der ostdeutschen Flächenländer beteiligt.
Mit ihrer Stellungnahme reiht sich die Landesregierung in die wachsende Zahl von Kritikern des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ein. Neben Krankenhausgesellschaften, Klinikträgern und Berufsverbänden äußern inzwischen auch mehrere Bundesländer Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung und die Finanzierung des Gesundheitswesens.




