Ein im Landesvertrag nach § 112 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 SGB V vorgesehenes Aufrechnungsverbot verstößt gegen die Regelung in § 9 PrüfvV 2014 und ist nichtig

| Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Ein im nach § 112 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 SGB V vorgesehenes Aufrechnungsverbot verstößt gegen die Regelung in § 9 und ist nichtig. Infolge der gesetzlichen Ergänzung in durch Anfügung von Satz 4 umfasst der Anwendungsbereich der PrüfvV ab 01.01. auch sachlich – rechnerische Prüfungen.

Die Krankenkasse ist nicht gehalten, der Auffassung des MDK zu folgen und darf auch im Rahmen von Abrechnungsprüfungen andere Erkenntnisse aus anderen Quellen verwenden. […]

 

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