Marburger Bund fordert Reform der Vorhaltevergütung in der Krankenhausfinanzierung
Fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung als neues Modell gefordert
Der Marburger Bund fordert Bund und Länder auf, die Übergangsphase der aktuellen Krankenhausreform zu nutzen, um die Finanzierung der Vorhaltekosten grundlegend zu überarbeiten. Wie die Delegierten der 144. Hauptversammlung in Berlin kritisierten, sei die bisherige Vorhaltefinanzierung zu stark auf Fallzahlen ausgerichtet und bilde den tatsächlichen Versorgungsbedarf nicht angemessen ab. Der Verband betont, dass das Fallpauschalensystem trotz Reformplänen weiterhin das zentrale Steuerungsinstrument bleibe und die angestrebte Entbürokratisierung nicht erreicht werde.
Der größte deutsche Ärzteverband plädiert für eine systematische Neuausrichtung, die unabhängig von Fallzahlen ausgerichtet ist und die patientennahe Personalausstattung in den Vordergrund stellt. Der Marburger Bund schlägt vor, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) umfassend zu überarbeiten, um eine gesetzliche Grundlage für eine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung zu schaffen und den Arbeitsauftrag für ein entsprechendes Konzept zu formulieren.






