Neues Landeskrankenhausgesetz in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Land stärkt Patientenrechte und vereinfacht Finanzierung – Kliniken kritisieren unzureichende Investitionsmittel und Bürokratie

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat das neue Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) verabschiedet. Mit der Neuregelung will die Landesregierung die stationäre Versorgung sichern, Patientenrechte stärken und die Finanzierungsstrukturen der Kliniken vereinfachen. Gleichzeitig passt das Land sein Recht an die bundesweite Krankenhausreform an.

Die Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen stimmten für das Gesetz, während AfD, CDU und FDP die Vorlage ablehnten. Sie bemängelten, die Neufassung gehe nicht weit genug. Auch die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) reagierte enttäuscht. Geschäftsführer Uwe Borchmann bezeichnete das Gesetz als unzureichend und kritisierte insbesondere die fehlende Gegenfinanzierung zusätzlicher Auflagen sowie die zunehmende Bürokratie.