Krankenkassen nehmen Klagen gegen Krankenhäuser nach Prüfung vollständig zurück
Keine politische Hauruck-Aktion bei Abrechnungsprüfungen
Die aktuell von den Krankenhäusern vorgetragene Kritik, die Krankenkassen würden die im Dezember 2018 unter Moderation des Bundesgesundheitsministeriums abgestimmte Empfehlung zur Rücknahme der Klageverfahren gegenüber Krankenhäusern mit Schlaganfallversorgung nicht oder nur zögerlich umsetzen, weisen der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der aok-bundesverband, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die KNAPPSCHAFT entschieden zurück:
„Die Ersatzkassen, AOKs, SVLFG und die KNAPPSCHAFT setzen die Empfehlung, wie mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vereinbart, schnellstmöglich um. Die Klagen gegen die betroffenen Krankenhäuser werden somit zeitnah vollständig zurückgenommen, sofern die in der Empfehlung formulierte Voraussetzung erfüllt ist […]
Pressemitteilung: vdek (PDF, 324KB)