Krankenhausverbund KKB warnt vor „Kahlschlag“ durch GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

KKB sieht Finanzierungsrisiken durch geplantes Bundesgesetz

Kliniken prognostizieren zusätzliche Erlöseinbußen von 190 Millionen Euro pro Jahr – Scharfe Kritik an „Zechpreller-Mentalität“ des Bundes zu Lasten der Kommunen. Die gesundheitspolitischen Pläne der Bundesregierung stoßen im Freistaat auf erbitterten Widerstand. Die Klinik-Kompetenz Bayern (KKB), ein strategischer Zusammenschluss von 32 Krankenhausbetreibern mit 60 Kliniken und annähernd 42.000 Mitarbeitenden, lehnt das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der vorliegenden Fassung konsequent ab.

In einer gemeinsamen Stellungnahme bewerten die KKB-Vorstände Martin Rederer, Robert Wieland und Alexander Meyer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Schmitz die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen als einen breiten, existenzgefährdenden Angriff auf die Krankenhauslandschaft in Deutschland und Bayern. Die 32 Träger der Genossenschaft schreiben bereits seit 2023 das vierte Jahr in Folge tiefrote Zahlen und verzeichnen ein kumuliertes jährliches Defizit von insgesamt über 300 Millionen Euro. Nach Berechnungen des Verbundes würde das neue Spargesetz den Mitgliedskliniken eine zusätzliche, massive Erlöseinbuße von mindestens 190 Millionen Euro pro Jahr aufbürden, was die wohnortnahe stationäre Versorgung insbesondere im ländlichen Raum kollabieren ließe.

Die deutschen Krankenhäuser leiden nach Darstellung der KKB seit Jahren unter einer chronischen Unterfinanzierung bei gleichzeitig steigender regulatorischer Last. Während dem stationären Sektor immer mehr Dokumentationsaufgaben übertragen und die Strukturvorgaben für medizinische Leistungen verschärft werden, verharren die finanziellen Kompensationen weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen. In der Folge müssen kommunale Träger bereits heute flächendeckend mit zweistelligen Millionenbeträgen einspringen, um die negativen Betriebsergebnisse ihrer Kliniken auszugleichen.

Vor diesem Hintergrund kritisiert KKB-Vorstand Robert Wieland eine zunehmende „Zechpreller-Mentalität“ der Bundespolitik: Auf Bundesebene würden durch immer höhere Qualitäts- und Strukturvorgaben Leistungen bestellt, deren Entstehungskosten jedoch nicht refinanziert werden, sodass die entstehenden Defizite schlussendlich auf die kommunalen Haushalte abgewälzt werden. Das GKV-Stabilisierungsgesetz verschärfe diese Diskrepanz gezielt, indem es die regulatorischen Daumenschrauben anzieht, ohne die Liquidität der Leistungserbringer abzusichern.

Die KKB formuliert in ihrer Analyse vier zentrale gesundheitsökonomische Kritikpunkte, die den Kliniken nachhaltig die wirtschaftliche Basis entziehen:

  • Erstens wird die sogenannte „Meistbegünstigungsklausel“ gestrichen, was in Kombination mit einem pauschalen Abschlag von einem Prozent für die Jahre 2027 bis 2029 zu einer dauerhaften, strukturellen Finanzierungslücke führt und reale Kostensteigerungen blockiert.
  • Zweitens erschwert die geplante 50-prozentige Kürzung der Tarifrate die Gegenfinanzierung künftiger Tarifabschlüsse massiv, was die ohnehin prekäre Personalfinanzierung gefährdet.
  • Drittens soll das bewährte Selbstkostendeckungsprinzip im Pflegebudget vollständig entfallen. Flankiert wird dies durch die Streichung der pauschalen Vergütung pflegeentlastender Maßnahmen (in Höhe von 2,5 Prozent des Pflegebudgets 2) sowie den Ausschluss nicht patientennaher Tätigkeiten wie Dokumentation und Materiallogistik aus der Pflegefinanzierung – ohne dass hierfür eine betriebliche Kompensation vorgesehen ist.
  • Viertens droht eine massive Ausweitung der Prüfverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD), was die Verwaltungskosten in die Höhe treibt und dringend benötigte personelle Ressourcen am Patientenbett bindet. Zusätzliche Belastungen wie neue Kurzzeitfallpauschalen und der Wegfall von Zuschlägen für die Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA) verschärfen die Situation zusätzlich.

Angesichts dieser kumulierten Belastungen warnt KKB-Aufsichtsratschef Christian Schmitz eindringlich vor einem drohenden Insolvenzszenario, das vor allem kleinere, freigemeinnützige Krankenhäuser sowie ländliche Standorte existenziell bedrohe. Eine stabile, wohnortnahe Gesundheitsversorgung sei unter diesen Bedingungen in Bayern nicht mehr zu gewährleisten.

Dass die Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung reformiert werden müsse, sei zwar unbestritten, eine einseitige, pauschale Kürzung zulasten der klinischen Infrastruktur reiße jedoch irreparable Lücken in das Versorgungssystem. Für eine erfolgreiche Transformation benötigen die Kliniken laut Vorstand Martin Rederer Planungssicherheit, gezielte Investitionen und verlässliche Finanzierungsmechanismen statt blinden politischen Aktionismus.

Um echte Effizienzreserven zu heben, fordert Vorstand Alexander Meyer einen konsequenten Bürokratieabbau sowie mehr Eigenverantwortung vor Ort: Die minutiösen und kostentreibenden regulatorischen Vorgaben, wie beispielsweise die starren Personaluntergrenzen sowie restriktive Prozessvorgaben, müssten strikt reduziert werden. Nach Auffassung der KKB gelingt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keine nachhaltige Strukturreform, sondern die Zerschlagung gewachsener, funktionierender Versorgungsstrukturen, weshalb das Gesetzesvorhaben dringend grundlegend überarbeitet werden muss.

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