Krankenhausreformanpassungsgesetz beschlossen: BWKG fordert weitere Reformschritte
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft sieht weiterhin strukturelle Probleme
Der Deutscher Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) bewertet das Gesetz jedoch kritisch und fordert weitere Reformschritte für die Krankenhausfinanzierung und die Versorgungsstrukturen.
Der Vorstandsvorsitzende der BWKG, Heiner Scheffold, erklärte, die Anpassungen lösten zentrale wirtschaftliche Probleme der Kliniken nicht. „Die Reform der Reform löst die zentralen Probleme der Krankenhäuser in Baden-Württemberg nicht. Ihre Defizite sind enorm und eine Besserung ist nicht in Sicht“, so Scheffold.
Punktuelle Verbesserungen bei Leistungsgruppen
Positiv bewertet die BWKG vor allem Anpassungen bei der Definition der Leistungsgruppen. Diese seien für die Krankenhäuser wichtig, weil sie mehr Klarheit über die zukünftige Struktur der Versorgung und die Zuweisung von Leistungsbereichen schaffen.
Mit dem verabschiedeten Gesetz sei nun zumindest Planungssicherheit für die Kliniken entstanden, welche Leistungsgruppen künftig gelten sollen.
Finanzielle Lage der Kliniken bleibt angespannt
Nach Einschätzung der BWKG bleibt die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser in Baden-Württemberg weiterhin schwierig. Obwohl das Land nach Angaben der Organisation über eine vergleichsweise schlanke Krankenhausstruktur verfüge – mit einer niedrigen Bettenzahl und geringen Kosten pro Einwohner – liege die Defizitquote der Kliniken bundesweit besonders hoch.
Für die BWKG zeigt dies strukturelle Probleme in der Krankenhausfinanzierung auf, die durch das KHAG nicht gelöst würden.
Kritik an Vorhaltevergütung
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die im Gesetz verankerte Vorhaltevergütung. Diese soll im Rahmen der Krankenhausreform dazu beitragen, dass die Finanzierung der Krankenhäuser weniger stark von der Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten abhängt.
Nach Einschätzung der BWKG erfüllt die derzeit vorgesehene Ausgestaltung dieses Ziel jedoch nicht. Stattdessen werde zusätzliche Bürokratie aufgebaut. Scheffold fordert daher eine stärker ausgeprägte Vorhaltefinanzierung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand.
Bürokratie und Ambulantisierung als offene Baustellen
Auch bei anderen Themen sieht die Krankenhausgesellschaft weiteren Reformbedarf. Dazu zählen unter anderem Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegebudget und Vorhaltefinanzierung.
Darüber hinaus kritisiert die BWKG den aktuellen Ansatz zur Ambulantisierung. Modelle wie Hybrid-DRGs würden aus Sicht der Organisation nicht ausreichen, um die ambulante Versorgung am Krankenhaus deutlich auszubauen.
Scheffold plädiert stattdessen für weitergehende Möglichkeiten, Leistungen direkt an Krankenhäusern ambulant zu erbringen – ein Modell, das in vielen anderen Ländern bereits etabliert sei.






