Krankenhausreform wird nachjustiert
Bundesregierung passt KHVVG an: Mehr Praxisnähe, Verzögerung bei Vorhaltevergütung und neue Finanzierungsregeln
Die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform soll an mehreren Punkten nachjustiert werden. Der Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) (21/2512), der nun dem Bundestag zugeleitet wurde, sieht eine praxisgerechte Weiterentwicklung der Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vor. Die zentralen Ziele – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – bleiben dabei unverändert.
Für die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind, ohne an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden zu sein.
Die Qualitätskriterien für abrechnungsfähige Krankenhausleistungen bleiben bestehen, jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem werden Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen eingeführt. Beispielsweise kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig für bestimmte Indikationsbereiche niedrigere Fallzahlgrenzen für Krankenhäuser festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, ebenso die mit der Reform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe verlängern sich ebenfalls um ein Jahr. Die Jahre 2026 und 2027 werden als budgetneutral betrachtet; die Konvergenzphase folgt 2028 und 2029. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.
Auch die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) wird geändert. Statt aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung soll der Fonds nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist werden. Die jährlichen Zahlungen des Bundes werden erhöht: Von 2026 bis 2029 jeweils 3,5 Milliarden Euro und von 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt steigt die Beteiligung des Bundes damit um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Künftig sollen auch Universitätskliniken aus den Fondsmitteln gefördert werden können.






