Krankenhausreform in Schleswig-Holstein: Gesundheitsministerium informiert über Fortschritte und Antragsverfahren
Strukturierte Umsetzung, EDV-gestützte Prozesse und Verzögerungen bei Leistungsgruppenverordnung prägen den Reformfortschritt
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holsteins berichtete im Sozialausschuss des Landtages am 15. Mai 2025 über den aktuellen Stand der Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG). Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte die „konstruktive Zusammenarbeit mit allen Akteuren“ und appellierte gleichzeitig an die Geduld aller Beteiligten, da wichtige Rahmenbedingungen, insbesondere die Leistungsgruppenverordnung des Bundes, noch ausstehen.
Wesentliche Punkte der Reform:
- Antragsverfahren für Leistungsgruppen: Krankenhäuser müssen künftig elektronisch beantragen, in welchen Leistungsgruppen sie zukünftig tätig sein wollen. Dabei sind auch Nachweise zu Leistungsmengen und personellen Voraussetzungen digital zu übermitteln.
- Rolle des Medizinischen Dienstes Nord (MD-Nord): Der MD-Nord prüft mittels Gutachten die Erfüllung der Voraussetzungen zur Leistungserbringung und übermittelt diese elektronisch an das Ministerium.
- Softwareunterstützung: Eine eigens entwickelte Software wird von Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern genutzt, um die Antragsbearbeitung effizient zu gestalten.
- Leistungsgruppenverordnung als Voraussetzung: Das Antragsverfahren kann erst starten, wenn der Leistungsgruppenausschuss auf Bundesebene eine verlässliche Verordnung erarbeitet und diese vom Bundesrat verabschiedet wurde. Dies soll Doppelarbeit vermeiden und Ressourcen schonen.
- Transformationsfonds: Nach Veröffentlichung der Verordnung liegt nun die Aufgabe bei Bundesamt für soziale Sicherung, die Förderrichtlinie zu erlassen, bevor Schleswig-Holstein ein landesseitiges Verfahren initiieren kann.
- Psychiatrische Krankenhausplanung: Anders als bei somatischen Fachgebieten ist die Reform im Bereich Psychiatrie bereits weiter fortgeschritten. Hier werden Prognosen und Beteiligung zahlreicher Fachgruppen in die Entwicklung des neuen Krankenhausplans einbezogen.
Die Ministerin unterstrich, dass Schleswig-Holstein die Krankenhausreform möglichst stabil und faktenbasiert umsetzen wolle, um den Kliniken ein verlässliches Fundament zu bieten – trotz der bestehenden Unsicherheiten durch ausstehende Bundesvorgaben.




