Krankenhäuser begrüßen Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) — Kritik an Ausgrenzung ambulanter Angebote
DKG sieht wichtige Fortschritte bei der Finanzierung der Krankenhausreform, mahnt aber sektorenübergreifende Versorgung an
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat anlässlich der Veröffentlichung der Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) eine erste Einschätzung abgegeben. Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, betont, dass viele Regelungen der Verordnung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung in Deutschland leisten können. Besonders begrüßt wird, dass die Transformationskosten künftig nicht mehr einseitig den gesetzlich Versicherten aufgebürdet werden sollen. Während die ursprünglichen Pläne des scheidenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach noch eine Belastung der Beitragszahler vorsahen, übernimmt nun der Bund über ein Sondervermögen Verantwortung für die Finanzierung der notwendigen Umbauprozesse. Dies sei, so Neumeyer, ein wichtiges und richtiges Signal, da die Versicherten bereits stark unter den gestiegenen Beiträgen litten.
Zudem wird positiv hervorgehoben, dass Investitionen zum Erhalt bestehender Krankenhausstrukturen nun nicht mehr grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind. In der ursprünglichen Planung der Krankenhausreform war vorgesehen, ausschließlich Neustrukturierungen zu unterstützen. Dass nun auch der Erhalt bewährter Einrichtungen in die Förderkulisse einbezogen wird, bewertet die DKG als wichtigen Schritt für eine stabile, flächendeckende Versorgung.
Kritisch äußert sich die DKG jedoch zur nach wie vor bestehenden Ausgrenzung ambulanter Versorgungsangebote aus dem Transformationsfonds. Dies sei besonders gravierend für jene Krankenhäuser, die von den Ländern als sektorenübergreifende Versorger vorgesehen sind und in Regionen agieren, in denen der Mangel an niedergelassenen Arztpraxen bereits Realität ist. Die Krankenhausreform verfolge das Ziel, die Versorgung stärker sektorenübergreifend zu organisieren und sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sei es widersprüchlich, ambulante Angebote der Kliniken von der Förderung auszuschließen. Wichtige Ziele der Reform könnten so verfehlt werden, da die notwendige Transformation der Versorgungslandschaft ohne Berücksichtigung der Investitionskosten für ambulante Angebote unvollständig bliebe.
Die KHTFV stellt aus Sicht der DKG insgesamt einen wichtigen Fortschritt dar, dem jedoch ein entscheidender Aspekt fehle. Die Zukunft der sektorenübergreifenden Versorgung könne nur dann gesichert werden, wenn ambulante Versorgungsangebote in die Finanzierungslogik des Transformationsfonds einbezogen werden. Die Politik sei nun gefordert, diese Lücke zu schließen und die Finanzierungsperspektive für Krankenhäuser in einem umfassenden Reformkonzept abzubilden.