Klinikverbund Südwest warnt vor GKV-Gesetz: „Gesetzlich verordnetes Abbauprogramm“
Gemeinsamer Brandbrief von Landrat und Klinikgeschäftsführung fordert Stopp des Gesetzentwurfs – Sorge um kommunale Krankenhausversorgung wächst
Mit einem gemeinsamen Brandbrief wenden sich Landrat Roland Bernhard und die Geschäftsführung des Klinikverbund Südwest gegen den geplanten Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Einschätzung der Verantwortlichen könnten die vorgesehenen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf kommunale Krankenhäuser haben und die Versorgungssicherheit im Landkreis Böblingen gefährden.
In dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten Jasmina Hostert und Marc Biadacz kritisieren Landrat Roland Bernhard und Klinikgeschäftsführer Alexander Schmidtke die vorgesehenen Finanzierungsmechanismen des Gesetzentwurfs deutlich. Zwar erkennen beide grundsätzlich die Notwendigkeit gesundheitspolitischer Reformen an, bewerten die geplanten Maßnahmen jedoch als einseitige Verlagerung finanzieller Lasten auf Krankenhäuser und kommunale Haushalte.
Nach Darstellung der Verfasser könnten die finanziellen Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung künftig stärker zulasten der Klinikträger und damit indirekt der Landkreise wirken. Als Beispiel verweisen sie auf die Belastung kommunaler Träger in Baden-Württemberg, die ihren Kliniken bereits erhebliche finanzielle Zuschüsse leisten müssten.
Besonders kritisch sehen die Verantwortlichen die Auswirkungen auf Einrichtungen, die sich bereits in umfassenden Transformationsprozessen befinden. Der Klinikverbund Südwest verfolgt mit seiner „Medizinkonzeption 2030“ nach eigenen Angaben eine langfristige Restrukturierungsstrategie mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Stabilisierung bis zum Jahr 2030. Nach Auffassung der Verantwortlichen könnten die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen diese Entwicklung erschweren.
Im Schreiben werden zudem mögliche Folgen für die Personal- und Versorgungsstrukturen skizziert. Dabei wird auf Berechnungen der Deutsche Krankenhausgesellschaft verwiesen, wonach erhebliche Einsparungen notwendig werden könnten. Daraus könnten sich Auswirkungen auf Personalstrukturen sowie die pflegerische und medizinische Versorgung ergeben.
Darüber hinaus wird die Investitionsfinanzierung im Krankenhausbereich thematisiert. Nach Auffassung der Unterzeichner würden kommunale Träger zunehmend Aufgaben übernehmen, die originär Bund und Ländern zugeordnet seien. Dies könne langfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene einschränken.
Landrat Bernhard betonte, dass kommunale Krankenhäuser primär auf die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung ausgerichtet seien und nicht auf Gewinnerzielung. Die Diskussion um die Finanzierung der Krankenhäuser berühre daher unmittelbar Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Der Brandbrief reiht sich in eine breitere Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Krankenhaus- und GKV-Finanzierung ein. Vor dem Hintergrund steigender Defizite, der laufenden Krankenhausreform und hoher Investitionsbedarfe wächst bundesweit die Diskussion über die finanzielle Belastbarkeit kommunaler Klinikstrukturen.




