Klinikverbund Hessen e. V.: Pflegeförderung wird ausgerechnet jetzt unterlaufen

Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz () hebelt Vereinbarung zum Pflegebudget aus

Mit völligem Unverständnis reagiert der Vorstand des Klinikverbunds Hessen e. V. in seiner heutigen Sitzung auf einen Änderungsantrag, der im Rahmen der Beratungen zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) im die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen zum Pflegebudget in den Krankenhäusern rückwirkend grundlegend verändert. Danach sollen bei Verhandlungen zum Pflegebudget 2020, die zum Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht abgeschlossen sind, Regelungen zugrunde gelegt werden, die von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene erst für das Budgetjahr 2021 vereinbart wurden.

Nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen unterlaufe der Änderungsantrag das im ursprünglichen Gesetz selbst festgelegte und grundsätzlich bewährte Prinzip, nach dem der Gesetzgeber den Rahmen und die Selbstverwaltung die Details regeln. „Das stellt das gesamte Selbstverwaltungsprinzip infrage, denn wenn vom Gesetzgeber gewollte Vereinbarungen der Selbstverwaltung nunmehr vom Gesetzgeber auf Druck einer Kassenlobby rückwirkend und einseitig angepasst werden, dann sind die Vereinbarungen nichts mehr wert“, stellt Clemens Maurer, des Klinikverbunds Hessen, fest. […]

Pressemitteilung: Klinikverbund Hessen e. V. (PDF, 229KB)

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