KHAG-Verabschiedung: Bündnis warnt vor „desaströsen Folgen“ und schleichender Entmachtung der Länder

Nach der Zustimmung des Bundesrats zum KHAG spricht das Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“ von einer vertanen Chance. Die Reform zementiere das DRG-System und gefährde durch starre Mindestvorhaltezahlen die Existenz kleinerer Kliniken.

Nach der Billigung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) durch den Bundesrat am 27. März 2026 hat das Bündnis Krankenhaus statt Fabrik deutliche Kritik an der Weiterentwicklung der Krankenhausreform geäußert. In einer aktuellen Pressemitteilung bezeichnet die Initiative das Gesetz als verpasste Gelegenheit, zentrale Probleme der bestehenden Reform zu korrigieren. Für Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Regionen, sieht das Bündnis erhebliche Risiken für die Versorgungsstrukturen.

Nach Einschätzung der Initiative enthält das KHAG nur wenige und überwiegend geringfügige Anpassungen des bestehenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Wesentliche Steuerungsinstrumente der Reform blieben unverändert bestehen. Dazu zählen insbesondere Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen sowie die geplante Vorhaltevergütung. Beide Instrumente würden nach Ansicht des Bündnisses nicht zur Qualitätsverbesserung beitragen, sondern könnten den ökonomischen Druck auf Krankenhäuser erhöhen.

Kritisch bewertet wird insbesondere die Wirkung der Mindestvorhaltezahlen. Krankenhäuser, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, müssten mit deutlichen finanziellen Einbußen rechnen, obwohl sie andere Qualitätskriterien erfüllen. Dies könne den wirtschaftlichen Druck zur Steigerung von Fallzahlen verstärken und damit Fehlanreize im Versorgungssystem fortschreiben. Auch die Einführung der Vorhaltevergütung ändere nach Auffassung der Initiative nichts an den grundsätzlichen Steuerungsproblemen, da sie weiterhin leistungsabhängig ausgestaltet sei.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft in ländlichen Regionen. Das Bündnis erwartet eine Zunahme von Klinikschließungen, insbesondere bei kleineren Häusern. Zwar seien zeitlich befristete Ausnahmen möglich, diese stünden jedoch unter Zustimmungsvorbehalt der Krankenkassen. Dies wird als Eingriff in die Planungshoheit der Länder gewertet. Für das Krankenhausmanagement in betroffenen Regionen bedeutet dies eine anhaltende Unsicherheit hinsichtlich der langfristigen Standort- und Leistungsplanung.

Auch die Ausgestaltung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen wird kritisch gesehen. Diese könnten nach Einschätzung der Initiative die bestehenden Versorgungslücken zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht schließen, insbesondere im Bereich der Notfallversorgung.

Im Bereich der Pflege sieht das Bündnis ebenfalls ungelöste strukturelle Probleme. Zwar habe das Pflegebudget zu einem gewissen Personalaufbau geführt, jedoch seien die neuen Regelungen zur Abgrenzung pflegerischer Tätigkeiten aus Sicht der Initiative nicht ausreichend geeignet, eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Es bestehe das Risiko, dass Pflegebudgets perspektivisch reduziert werden könnten.

Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis grundlegende Änderungen am Finanzierungssystem der Krankenhäuser, insbesondere eine Abkehr vom DRG-System zugunsten einer stärker bedarfsorientierten Finanzierung. Für Krankenhäuser bleibt damit eine Phase anhaltender Unsicherheit, in der sich strukturelle Veränderungen und finanzielle Rahmenbedingungen weiterentwickeln dürften.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert