KHAG-Beschluss: DEKV kritisiert praxisferne Trennung der „Pflege am Bett“ und bringt DRG-Rückkehr ins Spiel
Nach der Billigung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) durch den Bundesrat warnt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) vor massiven Abgrenzungsproblemen im Pflegebudget und fordert eine Abkehr von monatlichen Personaluntergrenzen.
Nach dem Beschluss des Bundesrat zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 27. März 2026 sieht der Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV) weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf. Wie der Verband mitteilte, betreffen die Kritikpunkte insbesondere die Ausgestaltung des Pflegebudgets sowie die Regelungen zu Pflegepersonaluntergrenzen. Für Krankenhäuser ergeben sich daraus potenziell weitreichende Auswirkungen auf Finanzierung, Dokumentation und Verhandlungsprozesse.
Im Zentrum der Kritik steht die im KHAG vorgesehene Fokussierung auf die sogenannte „Pflege am Bett“. Der DEKV bewertet diese Abgrenzung als nicht praxistauglich. Nach Einschätzung des Verbands lasse sich Pflege nicht trennscharf einzelnen Tätigkeiten zuordnen, da sie als kontinuierlicher Versorgungsprozess zu verstehen sei. In der praktischen Umsetzung drohten daher erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung pflegerischer Leistungen.
Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies insbesondere zusätzliche Herausforderungen in den Budgetverhandlungen mit Kostenträgern. Der Verband erwartet aufwendige Abgrenzungsdiskussionen darüber, welche Leistungen dem Pflegebudget zugeordnet werden können. Gleichzeitig bestehe das Risiko, dass einzelne pflegerische Leistungen nicht mehr vollständig refinanziert werden. Dies könnte unmittelbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von Krankenhäusern haben.
Vor diesem Hintergrund bringt der DEKV auch eine grundsätzliche Weiterentwicklung der Finanzierungsstruktur ins Spiel. Sollte sich die Abgrenzung pflegerischer Leistungen weiterhin als nicht praktikabel erweisen, müsse auch das bestehende System hinterfragt werden. In diesem Zusammenhang wird perspektivisch eine mögliche Rückführung des Pflegebudgets in das DRG-System diskutiert. Voraussetzung hierfür wäre laut Verband jedoch eine verlässliche und vollständige Refinanzierung der Pflegeleistungen sowie geeignete Mechanismen zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Fehlanreizen.
Neben dem Pflegebudget kritisiert der DEKV auch die bestehenden Regelungen zu Pflegepersonaluntergrenzen. Hier plädiert der Verband für eine Umstellung von der bisherigen Monatsbetrachtung auf eine Jahresbetrachtung. Eine solche Anpassung könnte nach Einschätzung des DEKV die tatsächliche Versorgungssituation realistischer abbilden und gleichzeitig den administrativen Aufwand für Krankenhäuser reduzieren.
Insgesamt verdeutlicht die Stellungnahme, dass trotz der mit dem KHAG angestrebten Planungssicherheit weiterhin erhebliche Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung bestehen. Für Krankenhäuser bleibt damit die Herausforderung, sich auf neue regulatorische Anforderungen einzustellen, während gleichzeitig grundlegende Fragen zur Finanzierung und Steuerung der Pflegeleistungen offenbleiben.







