KGNW: Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung lässt Folgen für die Versorgung offen – Bewertung erst im Licht konkreter Auswirkungen möglich

Bei den Beratungen über die künftige Krankenhausplanung warnt der Präsident der Krankenhausgesellschaft -Westfalen (), Jochen Brink, vor übereilten Festlegungen.

Der von den Regierungsfraktionen von und FDP vorgelegte Entwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ lasse noch keine Bewertung zu, welche konkreten Auswirkungen der Schwenk zu medizinischen Leistungsbereichen und als neue Planungskriterien auf die rund 345 in Nordrhein-Westfalen haben werden. „Die KGNW begleitet den von CDU und FDP begonnenen Prozess für eine Reform der Krankenhausplanung nach wie vor konstruktiv, aber weiterhin ergebnisoffen“, stellt Brink im Vorfeld einer Expertenanhörung am 09.12.2020 im klar. Entscheidend werde allerdings das Ergebnis der parallel zum Gesetzgebungsverfahren laufenden Beratungen zwischen der Krankenhausgesellschaft und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie den weiteren an der Planung beteiligten Partnern über die konkrete inhaltliche Ausgestaltung dieser Leistungsbereiche und Leistungsgruppen sein.

Quelle: KGNW (PDF, 131KB)

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