vdek fordert Bündelung von Krankenhausleistungen – Leistungsgruppenzuweisung in Niedersachsen entscheidend
Ersatzkassen drängen auf Konzentration stationärer Versorgung – Land bereitet Umsetzung der Krankenhausreform vor
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) mahnt an, die von der Bundesregierung beschlossene Krankenhausreform in Niedersachsen konsequent umzusetzen. Im Mittelpunkt steht dabei die Vergabe sogenannter Leistungsgruppen, mit denen künftig definiert wird, welches Krankenhaus welche Leistungen erbringen darf.
Noch bis Ende Juni 2025 können die 136 somatischen Krankenhäuser in Niedersachsen beim Land Anträge auf Leistungsgruppenzuweisungen stellen. Diese Zuweisungen bilden dann die Grundlage der zukünftigen stationären Versorgung ab dem 1. Januar 2027.
Hanno Kummer, vdek-Landesleiter Niedersachsen:
„Leistungen müssen stärker an einzelnen Standorten gebündelt werden, dort wo sie bereits heute schwerpunktmäßig erbracht werden. Nur so kann mit dem knappen Personal eine verlässliche und qualitativ hochwertige Versorgung erreicht werden.“
Ziel: Qualität, Effizienz und Personalbindung
Kummer betonte auf dem Ersatzkassenforum in Hannover vor rund 60 Fachleuten aus Politik, Krankenhäusern und Kassen, dass wirtschaftliche und personelle Ressourcen gezielt eingesetzt werden müssen. Dafür brauche es klare politische Auswahlentscheidungen, die sowohl auf Qualität als auch auf regional bewährte Strukturen setzen.
Landesregierung sieht sich gut vorbereitet
Auch der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi unterstrich die Bedeutung des aktuellen Reformprozesses. Niedersachsen habe frühzeitig mit der Vorbereitung der Reform begonnen und sei organisatorisch wie technisch gut aufgestellt:
„…Nachdem im Sommer alle Anträge der Kliniken auf Leistungsgruppenzuweisungen bei uns eingegangen sein werden, wird ein aufwändiges Prüf- und Planungsverfahren einschl. der Beauftragung von MD-Gutachten starten. Wir werden als Krankenhausplanungsbehörde die Leistungsgruppenzuweisungen mit Wirkung zum 1.1.2027 so vornehmen, dass eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung gesichert bleibt.“
Die Umsetzung der Krankenhausreform und die damit einhergehende Zuweisung von Leistungsgruppen wird künftig den Versorgungsauftrag der Kliniken strukturieren. Die Reform zielt auf eine effizientere Nutzung von Ressourcen und eine bessere Patientensicherheit durch Spezialisierung.




