Kabinettsentwurf zur Krankenhausreform: Mehr Bundesmittel und flexible Regeln für Kliniken

Mehr Geld für den Transformationsfonds, neue Ausnahmeregeln und längere Übergangszeiten für Leistungsgruppen – Kabinettsbeschluss für 8. Oktober 2025 geplant

Der Kabinettsentwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG), der am 8. Oktober 2025 beschlossen werden soll, sieht wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf vor. Das Gesetz soll die Umsetzung des Ende 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sicherstellen. Besonders im Fokus stehen eine höhere Bundesbeteiligung am Transformationsfonds, erweiterte Ausnahmeregelungen für Länder sowie zeitliche Anpassungen bei der Einführung der Vorhaltevergütung. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt, dem der Kabinettsentwurf vorliegt.

Neue Regelungen erlauben flexiblere Vorgaben für Fachkliniken, Kooperationen zwischen Standorten innerhalb von 2.000 m und die Förderung von Hochschulkliniken, sofern Mittel ausschließlich für strukturelle Maßnahmen eingesetzt werden. Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, mit budgetneutraler Übergangsphase bis 2027 und voller Wirkung ab 2030. Außerdem erhalten Länder mehr Zeit für Prüfungen durch den Medizinischen Dienst, der künftig auch über Informationspflichten bei fehlenden Strukturmerkmalen verfügt. Angepasst werden soll auch die Zahl der Leistungsgruppen. Statt der im KHVVG vorgesehenen 65 Leistungsgruppen soll es künftig die 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen plus „Spezielle Traumatologie“ geben…