Kabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform
BMG: Mehr Flexibilität für Länder, längere Übergangsfristen und neue Finanzierungsquellen sollen die Umsetzung der Reform erleichtern
Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Praxishinweise und Umsetzungsprobleme der ursprünglich im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angelegten Reform. Ziel bleibt laut Bundesgesundheitsministerium die Bündelung spezialisierter Leistungen und eine höhere Versorgungsqualität – allerdings mit mehr Spielraum für Länder und Kliniken.
betonte, man wolle die Reform „alltagstauglich“ machen und zugleich sicherstellen, dass die Versorgung im ländlichen Raum gewährleistet bleibt. Die Länder sollen künftig mehr Entscheidungsspielraum bei der Krankenhausplanung und der Genehmigung von Ausnahmen erhalten – ohne an die bisherigen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden zu sein.
Zentrale Anpassungen des KHAG:
- Erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser zur Sicherstellung der Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen.
- Reduzierung der Leistungsgruppen von ursprünglich 65 auf 61
- Anpassung der Spezialisierungsvorgaben in der Onkochirurgie: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig niedrigere Fallzahlgrenzen festlegen, um zertifizierte Zentren nicht auszuschließen.
- Finanzierung aus Bundesmitteln: Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) wird gestrichen; künftig stammen die bis zu 25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Zusätzlich übernimmt der Bund vier Jahre lang je eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder.
- Förderung von Universitätskliniken wird ermöglicht, sofern sie strukturelle Maßnahmen betreffen.
- Einführung der Vorhaltevergütung und weiterer Reformzuschläge wird um ein Jahr verschoben; Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden entsprechend verlängert.
Das KHAG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll die flächendeckende Umsetzung der Krankenhausreform praktikabler gestalten.




