Schleswig-Holstein weist Kliniken ab 2027 Leistungsgruppen zu

Anhörung zu Leistungsgruppen startet Ende September – Kliniken können bis Ende Oktober auf geplante Zuordnungen reagieren

Schleswig-Holstein geht bei der Umsetzung der Krankenhausreform in die entscheidende Phase. Ende September sollen die Krankenhäuser erstmals erfahren, welche Leistungsgruppen ihnen ab dem 1. Januar 2027 zugewiesen werden sollen und welche Anträge das Land ablehnen will. Wie Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken am 20. August im Sozialausschuss erläuterte, erhalten die Kliniken anschließend bis Ende Oktober Gelegenheit zur Stellungnahme und können weitere Unterlagen vorlegen.

Derzeit wertet das Gesundheitsministerium die Prüfgutachten des Medizinischen Dienstes Nord zu den Leistungsgruppenanträgen der Krankenhäuser aus. Auf dieser Grundlage wird das Anhörungs- und Stellungnahmeverfahren vorbereitet.

Die bereits vor dem Sommer durchgeführten Regionalgespräche mit den Klinikträgern wurden inzwischen bedarfsabhängig im direkten Austausch fortgesetzt. Weitere gemeinsame Gespräche aller Krankenhausträger einer Versorgungsregion sind derzeit nicht generell vorgesehen. Besteht innerhalb einer Region Einigkeit über einen entsprechenden Gesprächsbedarf, will das Ministerium dies jedoch ermöglichen.

Kliniken erfahren Ende September geplante Leistungsgruppen

Besonders relevant für die Krankenhausleitungen ist der weitere Zeitplan. Das Anhörungsverfahren soll Ende September 2026 beginnen. Die Geschäftsführungen erhalten dann für jeden Krankenhausstandort eine Übersicht darüber, welche Leistungsgruppen das Land künftig zuweisen will und bei welchen beantragten Leistungsgruppen eine Ablehnung vorgesehen ist.

Bis zum geplanten Abschluss der Anhörung am 31. Oktober 2026 können die Kliniken Stellung nehmen und zusätzliche Unterlagen einreichen. Diese können gegebenenfalls noch zu einer abweichenden Bewertung durch das Ministerium führen.

Zum Abschluss des Verfahrens soll jeder Krankenhausstandort einen zusammengefassten Feststellungsbescheid erhalten. Darin werden die Entscheidungen über Leistungsgruppen, eine mögliche Ausweisung als Fachkrankenhaus und weitere Feststellungen gebündelt. Die Bescheide sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Parallel plant das Ministerium sechs Regionalkonferenzen. Dort soll das geplante Zielbild der künftigen Krankenhauslandschaft vorgestellt werden – einschließlich der Frage, welche Kliniken welche Versorgungsrollen übernehmen und wo Leistungen konzentriert werden sollen. Die Veranstaltungen sollen nach Möglichkeit öffentlich online übertragen werden.

Psychiatrische Leistungsgruppen erst ab 2028

Für die psychiatrische Versorgung gilt ein anderer Zeitplan. Das erste Anhörungsverfahren zur Einführung landeseigener psychiatrischer Leistungsgruppen wurde bereits im Juni abgeschlossen. Nach Angaben des Ministeriums wurden zahlreiche Hinweise der beteiligten Institutionen und Verbände in die weitere Ausgestaltung übernommen.

Derzeit werden unter anderem Anforderungen an Kooperationsverträge und die Ausweisung von Kapazitäten konkretisiert. Anschließend soll ein weiteres Beteiligungsverfahren folgen.

Mit der eigentlichen Zuweisung psychiatrischer Leistungsgruppen rechnet das Ministerium im Laufe des Jahres 2027. Wirksam werden sollen diese erst zum 1. Januar 2028. Den Kliniken soll damit ausreichend Zeit gegeben werden, notwendige personelle und strukturelle Voraussetzungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien aufzubauen.

Erste KHTF-Projekte in Bad Segeberg und Rendsburg

Fortschritte meldet Schleswig-Holstein zudem beim Krankenhaustransformationsfonds. Ende Juli hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die ersten beiden Förderanträge des Landes positiv beschieden.

In Bad Segeberg soll ein Hubschrauber-Dachlandeplatz entstehen. In Rendsburg sollen die bestehenden Strukturen der Notaufnahme zu einem integrierten Notfallzentrum weiterentwickelt werden. Im nächsten Schritt müssen die Krankenhäuser vollständige und prüffähige Bauunterlagen im Rahmen der sogenannten KHU-Bau einreichen.