Kreisklinik Wolfratshausen plant bei Leistungsgruppen „ins Blaue“

365 Unterlagen eingereicht und Personal aufgebaut – Entscheidung über künftiges Leistungsangebot fällt erst bis Jahresende

Die Kreisklinik Wolfratshausen hat sich mit zusätzlichem Personal, 18 Kooperationen und insgesamt 365 eingereichten Unterlagen auf die neuen Leistungsgruppen der Krankenhausreform vorbereitet. Welche davon das Haus künftig tatsächlich erbringen und abrechnen darf, entscheidet der Freistaat Bayern jedoch erst bis Ende Dezember. Wie Merkur.de berichtet, sieht Klinikgeschäftsführer Ingo Kühn darin ein erhebliches wirtschaftliches Planungsrisiko.

Die Kreisklinik Wolfratshausen hat nach eigener Darstellung umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um die Anforderungen der Krankenhausreform zu erfüllen. Geschäftsführer Ingo Kühn erläuterte bei einem Besuch des Grünen-Bundestagsabgeordneten Karl Bär, dass die Klinik für die beantragten Leistungsgruppen bereits personell und strukturell in Vorleistung gegangen sei.

Das Krankenhaus verfügt über 160 Betten und beschäftigt 534 Mitarbeiter. Neben der Grund- und Regelversorgung bietet das Haus spezialisierte Leistungen an. Dazu zählt unter anderem eine Weaningstation für Patienten, die nach längerer Beatmung von der maschinellen Unterstützung entwöhnt werden.

Auch bei der Endoprothetik bereitet sich die Klinik auf die stärker spezialisierte Leistungssteuerung vor. Ein Endoprothetik-Zentrum befindet sich im Aufbau. Darüber hinaus wurden nach Angaben der Klinik 18 Kooperationen mit anderen Krankenhäusern geschlossen und telemedizinische Angebote, unter anderem in der Neurologie, etabliert.

Für die Zuweisung der Leistungsgruppen wurden insgesamt 365 Unterlagen beim Freistaat eingereicht. Das zentrale Problem aus Sicht der Klinikleitung: Die Erfüllung der Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen bedeutet nicht automatisch, dass das Krankenhaus die jeweilige Leistungsgruppe vom Land tatsächlich zugewiesen bekommt.

„Dann dürfen wir die Leistungsgruppe nicht erbringen beziehungsweise abrechnen“, erklärte Kühn laut Merkur.de zu den möglichen Folgen einer Ablehnung. Für bereits aufgebautes Personal und getätigte Investitionen könnte dann eine Rückabwicklung notwendig werden.

Der Fall Wolfratshausen macht ein zentrales Problem der Umstellung auf Leistungsgruppen sichtbar: Krankenhäuser müssen Voraussetzungen schaffen, bevor sie Gewissheit über ihren zukünftigen Versorgungsauftrag haben.

Personalrekrutierung, Kooperationen, Qualifikationen und technische Ausstattung benötigen Vorlauf. Erfolgt die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen erst danach, entsteht insbesondere für wirtschaftlich angeschlagene Häuser ein erhebliches Investitionsrisiko. Strukturen, die gezielt zur Erfüllung einer Leistungsgruppe aufgebaut wurden, könnten sich im Nachhinein als nicht refinanzierbar erweisen.