Hybrid-DRG: Kosten exakt ermitteln und Honorar fair aufteilen

BAO

Der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) hat eine Stellungnahme zur Aufteilung von Fallpauschalen abgegeben.

Seit der Einführung der Hybrid-DRG nach §115f SGB V können sowohl stationäre als auch ambulante Einrichtungen Leistungen zu sektorengleichen Bedingungen abrechnen. Dies hat die Diskussion um die Honorarverteilung zwischen den operativen Fachgruppen und der Fachgruppe Anästhesie neu entfacht. Der BAO kritisiert die fehlenden klaren Vorgaben zur Honorarverteilung und lehnt pauschale Formeln, wie die von BDC und BDA vorgeschlagene Aufteilung von 64% auf die Chirurgie und 36% auf die Anästhesie, ab. Stattdessen plädiert der BAO für eine Aufteilung der Hybrid-DRG entsprechend der tatsächlich anfallenden Betriebs- und Sachkosten sowie Arbeitsstunden der beteiligten Fachrichtungen, wobei für alle Fachgruppen identische Stundenlöhne angesetzt werden sollten.