Hybrid-DRG-Katalog 2026 ausgeweitet: Cholezystektomie, Appendektomie und interventionelle Eingriffe aufgenommen
Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Katalogerweiterung mit Wirkung zum 1. Mai 2025 – Zielmarke von 1 Mio. Fällen für 2026 definiert
In seiner 8. Sitzung am 28. April 2025 hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 5a SGB V einen Beschluss zur Erweiterung des Hybrid-DRG-Leistungskatalogs für das Jahr 2026 gefasst. Mit Wirkung zum 1. Mai 2025 werden zahlreiche neue Leistungen in den Katalog aufgenommen – unter anderem chirurgische Standardverfahren wie Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung) und Appendektomie (Blinddarmentfernung) sowie interventionelle kardiologische und periphere vaskuläre Eingriffe und Behandlungen von Frakturen.
Gemäß § 115f Abs. 2 Satz 2 SGB V muss der Hybrid-DRG-Katalog ab 2026 Leistungen enthalten, mit denen mindestens eine Million Fälle jährlich abgerechnet werden können. Um diese gesetzlich vorgegebene Zielmarke zu erreichen, wurde im Beschluss explizit festgelegt, dass auch stationäre Fälle mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen einbezogen werden sollen.