Hybrid-DRG-Erweiterung ab 2026: Chancen, Kritik und offene Baustellen

Fachautoren bemängeln fehlende Systematik und unzureichende Ambulantisierung

Mit dem Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 28. April 2025 steht die nächste Ausbaustufe der Hybrid-DRGs fest. Ab Januar 2026 sollen neue Leistungsbereiche in das sektorenübergreifende Vergütungssystem aufgenommen werden – darunter die Unfallchirurgie, Angiologie, Gefäßchirurgie und erstmals auch die Kardiologie.

In der Fachzeitschrift Passion Chirurgie analysieren Rolf Bartkowski, Peter Kalbe, Tobias Kisch, Helmut Witzigmann und Waldemar Uhl die geplanten Änderungen und zeigen sowohl Fortschritte als auch Problemfelder auf.

Die Autoren hinterfragen insbesondere die Sinnhaftigkeit eines einheitlichen Vergütungskonzepts für unterschiedliche Versorgungssektoren bei bestimmten Eingriffen, wie der Cholezystektomie oder Appendektomie. „Resultieren wird vermutlich eine weitere Absenkung der Vergütung von Kurzliegern, die dann auch auf eine Verweildauer von zwei Tagen ausgeweitet wird“, warnen sie. Zudem befürchten sie eine verstärkte MD-Prüfung mit dem Ziel, stationäre DRGs zugunsten von Hybrid-DRGs abzuwerten.

Neue Leistungsbereiche mit Einschränkungen

  • Unfallchirurgie: Der Bereich „Frakturrepositionen“ umfasst nur ausgewählte Osteosynthesen, eine nachvollziehbare Systematik der Prozedurenwahl ist laut Autoren nicht erkennbar.
  • Angiologie/Gefäßchirurgie: Zahlreiche Erweiterungen, insbesondere im Bereich Ballon-Angioplastien und Stentimplantationen. Eine wichtige Protokollnotiz stellt sicher, dass ab 2026 nicht nur Radiologen, sondern auch Gefäßchirurgen und Angiologen diese Leistungen für GKV-Patienten erbringen dürfen.
  • Kardiologie: Neu im Katalog mit Herzkatheterdiagnostik, Angioplastien, Stentimplantationen und bestimmten Ablationsverfahren. Einschränkungen bestehen etwa bei Schrittmacher-Implantationen, die nur teilweise als Hybrid-Leistung erfasst werden.

Verpasste Chancen bei der Ambulantisierung
Die Autoren kritisieren, dass Empfehlungen der Regierungskommission – z. B. Knie- und Schulterarthroskopie, Varizenchirurgie oder Katarakt-OP – nicht umgesetzt wurden. Dies sei teils auf Blockaden seitens der GKV zurückzuführen. Der parallel bestehende AOP-Katalog verliere dadurch an Bedeutung.

Sachkosten und gesetzliche Rahmenbedingungen
Positiv bewerten die Autoren die Absicht, Probleme bei der Sachkostenrefinanzierung zu lösen. Kritisch sehen sie jedoch die gesetzliche Festschreibung einer degressiven Preisentwicklung bis 2030 sowie den Ausschluss von Kindern und Menschen mit Behinderungen von Hybrid-DRG-Leistungen.

Ausblick bis 2026
Die Autorengruppe betont, dass der Beschluss derzeit nur eine Arbeitsgrundlage für das InBA und InEK darstellt und bis zum Starttermin noch Anpassungen zu erwarten sind. Auch ein grundsätzliches Überdenken des Konzeptes hin zu einem prozedurengesteuerten System wie dem EBM wird vorgeschlagen.