Krankenhausreform: DGKJ warnt vor „Rückschritt statt Fortschritt“ für kranke Kinder

Fachgesellschaft kritisiert Streichung spezialisierter Leistungsgruppen im KHAG – drohende Unterversorgung für chronisch kranke Kinder

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) übt scharfe Kritik am Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG). Insbesondere chronisch kranke Kinder würden durch die geplanten Änderungen benachteiligt, warnt die Fachgesellschaft. Grund sei die ersatzlose Streichung spezialisierter Leistungsgruppen (LG) für die Pädiatrie, die bisher eine gezielte Planung und Finanzierung hochspezialisierter Behandlungen ermöglichten.

„Ein extremer Rückschritt für die medizinische Versorgung kranker Kinder! Statt die spezialfachärztliche Versorgung abzusichern, katapultiert uns dieses Konzept zurück in die 1960er Jahre“, sagt Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ. Bereits heute müssten Familien für spezialisierte Behandlungen oft weite Wege in Kauf nehmen. Ein Beispiel: Die achtjährige Lina aus Brandenburg muss monatlich über 200 Kilometer nach Hannover fahren, weil in Wohnortnähe keine kindergastroenterologische Fachabteilung mehr existiert.

Spezialisierte Versorgung ohne Planungsgrundlage

Laut DGKJ betrifft die Streichung der LG nicht nur die Kindergastroenterologie, sondern auch weitere hochspezialisierte Bereiche wie Kinderrheumatologie oder Kinderkardiologie. Diese Leistungen würden künftig nur noch unter die allgemeine Kinder- und Jugendmedizin fallen – mit niedrigeren Kostenstrukturen und ohne gezielte Steuerung.
„Wie sollen diese Leistungen in der Zukunft finanziert werden? Wer behandelt dann die kranken Kinder? Fachfremde Behandlung durch Erwachsenenmediziner? – Das darf die Politik nicht unbeantwortet lassen!“, fordert Felderhoff-Müser.

Auch Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ, sieht die Gefahr einer „Zufallsversorgung“: „Es kann theoretisch auch dort landen, wo es keine spezialisierten Strukturen für kranke Kinder gibt. Gute Versorgung wird damit zum Zufall. Oder zur Frage, ob Eltern bereit (und in der Lage) sind, ihre Kinder hunderte Kilometer weit zu fahren.“

Finanzierungslücke und unklare Verteilung

Im Gesetz sind 300 Millionen Euro jährlich für die Kinderbehandlung vorgesehen – allerdings nur bis 2027 und ohne klare Regelung zur Verteilung danach. Da die Mittel nicht an fachliche Qualifikationen gebunden sind, könnten auch Kliniken ohne pädiatrische Expertise profitieren, während spezialisierte Einrichtungen weiter unter wirtschaftlichem Druck stehen.

DGKJ fordert politische Kurskorrektur

Aus Sicht der DGKJ ist eine Reform der Krankenhauslandschaft zwar notwendig, müsse jedoch die besonderen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen.
„Die Politik muss sicherstellen, dass spezialisierte Angebote für Kinder weiterhin flächendeckend verfügbar sind – und nicht durch technische Planungslücken verschwinden. Leidtragende wären dann wieder einmal die Kinder“, mahnt Rodeck.

Die DGKJ startet ab dem 12. August eine Social-Media-Kampagne unter dem Hashtag #keinKinderspiel, um auf die drohenden Versorgungslücken aufmerksam zu machen.