Hessen modernisiert den Rettungsdienst: Landesregierung startet Reform des HRDG

Gesundheitsministerin Diana Stolz setzt auf „Hessischen Weg“ – Enge Verzahnung mit Bundes-Notfallreform geplant

Hessen stellt die Weichen für eine umfassende Modernisierung seiner Notfallstrukturen. Wie das Hessische Ministerium für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) am 23. April 2026 bekannt gab, wurde der Prozess zur Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) offiziell eingeleitet. Ziel der Reform ist es, das Landesrecht an die parallel laufenden Bundesvorhaben – insbesondere die gestern im Bundeskabinett beschlossene Notfallreform – anzupassen und die Hilfeleistung für die Bürger zukunftsfest aufzustellen.

Der „Hessische Weg“: Partizipation statt grüner Tisch

Gesundheitsministerin Diana Stolz betonte bei der konstituierenden Sitzung der Facharbeitsgruppe (AG HRDG), dass eine erfolgreiche Reform nur im Dialog mit der Praxis gelingen kann. Nach der systematischen Auswertung erster Stellungnahmen aus dem Jahr 2025 wird nun in einer eigens eingerichteten Projektgruppe bis zum Herbst 2026 intensiv mit Verbänden und Organisationen diskutiert. Stolz zieht hierbei Parallelen zur Krankenhausplanung:

„Gute Gesetze entstehen nicht am grünen Tisch, sondern im Dialog mit denen, die sie später umsetzen.“

Die geplante Novelle berücksichtigt insbesondere die Notfallreform des Bundes, die weitreichende Folgen für die Patientensteuerung in den drei sogenannten Sektoren der Notfallversorgung haben wird – der ambulanten Notfallversorgung durch Haus- und Fachärzte, der stationären Notfallversorgung in Krankenhäusern und Notaufnahmen sowie dem Rettungsdienst selbst. Zudem ist auf Bundesebene vorgesehen, den Rettungsdienst in das SGB V zu überführen, was auch Auswirkungen auf die Finanzierungsstruktur des hessischen Rettungsdienstes hätte.

Durch die frühzeitige Einbindung der Akteure sichert sich Hessen Handlungsfähigkeit gegenüber den Berliner Reformplänen. Ministerin Stolz unterstrich, dass das Land die Zeit genutzt habe, um gemeinsam mit den Partnern vor Ort ein System zu entwickeln, das Planungssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen auf den Rettungswachen schafft. Mit dem Abschluss der Fachdiskussionen im Herbst 2026 ist der Weg frei für ein modernes Rettungsdienstgesetz, das die Schnittstellen zwischen Klinik, Praxis und Notfalleinsatz optimiert.

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