GOÄ-Novelle: Ärztetag übergibt Entwurf an Bundesgesundheitsministerium

Bundesärztekammer und PKV-Verband setzen auf moderne Privatmedizin – Politik soll Umsetzung einleiten

Der 129. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit beschlossen, die gemeinsam von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband entwickelte Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) offiziell an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Die Delegierten fordern, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nun den politischen Prozess zur Umsetzung der neuen GOÄ einleitet.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, erklären:
„Das Ziel leistungsgerechter Honorare für Ärztinnen und Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte ist zu einem wirksamen Ausgleich gebracht worden. Jetzt ist die Politik in der Verantwortung.“

Hintergrund: Warum eine neue GOÄ?

Die aktuelle GOÄ stammt in weiten Teilen aus den 1980er Jahren. Viele medizinische Leistungen – insbesondere digitale und telemedizinische Angebote – sind nicht abgebildet. Die Novelle soll die GOÄ an den Stand der modernen Medizin anpassen und dabei sowohl ärztliche Zuwendung als auch digitale Leistungen angemessen berücksichtigen.

Wesentliche Inhalte des neuen GOÄ-Entwurfs:
  • Modernisiertes Leistungsverzeichnis: Anpassung an aktuellen Stand medizinischer Verfahren und Technologien
  • Digitale Leistungen integriert: u. a. elektronische Patientenakte, Telemedizin
  • Stärkung der ärztlichen Zuwendung als zentrales Element der Behandlung
  • Keine Budgetierung, aber: Einzelleistungsvergütung, Therapiefreiheit, Offenheit für Innovation bleiben erhalten
  • Solide finanzielle Bewertung: Laut Prognosen ist ein Ausgabenanstieg von 13,2 % in den ersten drei Jahren zu erwarten
  • Dynamisierbares System: Möglichkeit zur kontinuierlichen Anpassung durch eine gemeinsame Kommission von BÄK und PKV nach Inkrafttreten
Politische Verantwortung gefordert

Mit dem Beschluss des Ärztetages ist der Weg für eine neue GOÄ formal frei. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte auf dem Ärztetag die Notwendigkeit der Reform anerkannt. Nun liegt es an der Politik, den konsentierten Entwurf in den Verordnungsgebungsprozess zu überführen.