Flächendeckende Einführung von Portalpraxen in Nordrhein-Westfalen bis 2022

Ziel des Systems der Portalpraxen: Patientinnen und werden in Krankenhäusern über einen zentralen Empfang („Ein-Tresen-Modell“) der und ein strukturiertes Ersteinschätzungssystem zum richtigen Behandlungsort weitergeleitet − in die Notfalldienstpraxis der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, in die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder in eine ambulante Arztpraxis zu den regulären Sprechzeiten. Dadurch soll ein schnellerer Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erreicht und zugleich die stark steigende Inanspruchnahme in Klinikambulanzen und Notaufnahmen verringert werden. […]

Download: Gemeinsame Erklärung zur Einführung von Portalpraxen in Nordrhein-Westfalen (PDF, 1.69MB)

Pressemitteilung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 87KB)

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