Entwurf der Bundesregierung Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die ärztliche Untersuchung eines Toten mit der Feststellung des Todes und der Qualifikation der Todesart (Leichenschau) ist eine ärztliche Leistung, die unter Wahrung der Pietät besonderer Sorgfalt einschließlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes und fachlicher Qualifikation bedarf. Darüber hinaus werden mit der Leichenschau auch wichtige der Rechtssicherheit und weiteren öffentlichen Interessen dienende Aufgaben wahrgenommen (Meldepflichten bei bestimmten Erkrankungen, Schaffung einer validen Grundlage für eine ). Die im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für (GOÄ) enthaltenen Gebührenpositionen und das damit festgelegte Honorar für die Todesfeststellung entsprechen jedoch nicht mehr den o. g. Anforderungen.

: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 70KB)

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