Zur Anrechnung von Beatmungsstunden i.R des Weanings
S 59 KR 1471/19 | Sozialgericht münchen, Entscheidung vom 17.02.2022
Mit der neuen rechtsprechung des BSG zur gewöhnung an die maschinelle beatmung als Voraussetzung für eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät im Sinne der DKR 1001l (BSG, Urteil vom 17.12.2020 Az. b 1 kr 13/20 r) ist insbesondere klargestellt, dass keine wie auch immer zu definierende Mindestdauer einer vorherigen Beatmung, insbesondere über Tracheostoma, zu fordern ist, bis eine Entwöhnung beginnen kann. Vielmehr ist es möglich, dass eine maschinelle Beatmung, die bei intensivmedizinisch versorgten Patienten über Maskensysteme erfolgt, von Anfang an in Form einer Entwöhnung erbracht wird.
Es kann dahinstehen, ob ein Einwand, den die beklagte Krankenkasse erstmals in der mündlichen Verhandlung gegen die Abrechnung vorgebracht hat, schon deshalb präkludiert war, weil er nicht mit den wesentlichen Gründen innerhalb der Ausschlussfrist von 9 Monaten nach Übermittlung der Prüfanzeige mitgeteilt worden war (§ 8 Sätze 2, 3 und 4 prüfverfahrensvereinbarung 2014). […]
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit