Sind OPS-Komplexcodes verfassungswidrig?
ops-Komplexkodes mit ihren zunehmenden Merkmalen der Qualitätssicherung verstoßen gegen Verfassungsrecht
Der Autor, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-bremen, begründet seine These im folgenden Beitrag: Dem intransparenten Verfahren fehle entsprechend der Wesentlichkeitstheorie des BVerfG die Rechtsgrundlage. Dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bzw. seiner AG-OPS fehle die demokratische Legitimation. Zudem bedeuteten Abrechnungsausschluss und Stationsschließungen einen mittelbaren Eingriff in die KH-Planungshoheit der Länder. Eine verfassungsgemäße Lösung bestehe in einer systematischen Neuordnung der OPS-Komplexkode-Bildung nach dem Modell des khsg mit QSR des g-ba und vergütungsbezogener Umsetzung durch das DIMDI.1) Seine Forderung an die Politik: ein krankenhausstrukturgesetz 2.0. […]
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