PEPP-Entgeltkatalog 2026 und Abrechnungsbestimmungen

InEK stellt Abrechnungsbestimmungen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen bereit

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den PEPP-Entgeltkatalog für 2026 sowie die zugehörigen Abrechnungsbestimmungen nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konsentiert.

Die Unterlagen stehen ab sofort auf der InEK-Website zum Abruf bereit und bilden die Grundlage für die abrechnungstechnische Umsetzung der Psychiatrie-, Psychosomatik- und Psychotherapie-Fälle ab dem kommenden Jahr.