Schlichtungsspruch zum OPS 8-98f sorgt für neue Prüfrisiken

Medizincontrolling bewertet Folgen der Entscheidung zur Facharztvisite in der Intensivmedizin kritisch

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene nach § 19 KHG hat mit seiner Entscheidung zum OPS 8-98f.- neue Anforderungen an die Dokumentation der täglichen Facharztvisite auf Intensivstationen geschaffen.

Wie Dominik Lindner, Experte für Medizincontrolling und Ärztlicher Leiter des PKM, erläutert, ist der Beschluss für Krankenhäuser und den Medizinischen Dienst verbindlich, wirft jedoch aus fachlicher Sicht grundlegende Fragen zur Auslegung von Mindestmerkmalen bei Komplexkodes auf.

Die Entscheidung betrifft die Kodierung der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung und hat erhebliche Auswirkungen auf Dokumentationsstandards, MD-Prüfungen und das Erlösmanagement der Krankenhäuser.

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