Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) 2025

Der Medizinische Dienst Bund hat die StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht, die am 16. Januar 2025 in Kraft tritt. Sie regelt die Beantragung und Durchführung von Strukturprüfungen gemäß § 275d SGB V und überbrückt den Zeitraum bis zur Einführung der LOPS-Richtlinie, die auf den neuen Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) basiert. Die StrOPS-Richtlinie bietet vor allem Krankenhäusern ohne Leistungsgruppenprüfungen die Möglichkeit, weiterhin Strukturprüfungen nach dem bisherigen Verfahren zu beantragen.

Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2026 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.

Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung
Am 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Insoweit richtet sich die StrOPS-Richtlinie 2025 insbesondere an Krankenhäuser, für die ohnehin keine Leistungsgruppenprüfungen vorgesehen sind. Diesen Krankenhäusern bietet die Übergangsrichtlinie die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem gewohnten Verfahren beantragen zu können.

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