OPS 2027: BfArM veröffentlicht amtliche Fassung

Neue Kodes für OP-Robotik, Implantate und Schilddrüsenchirurgie – Differenzliste zeigt Änderungen gegenüber der Vorabfassung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die amtliche Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2027 veröffentlicht. In die Weiterentwicklung flossen 141 Vorschläge aus medizinischen Fachgesellschaften, Kliniken, Krankenkassen und weiteren Organisationen ein. Zu den wesentlichen Änderungen zählen neue Kodes für robotergestützte Operationstechniken und Implantate sowie eine umfassende Überarbeitung der Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie.

Der OPS bildet gemeinsam mit der ICD-10-GM die Grundlage für die medizinische Verschlüsselung in den ambulanten und stationären Entgeltsystemen. Die neue Jahresversion ist damit insbesondere für die medizinische Kodierung, die Weiterentwicklung von Krankenhausinformationssystemen und die Qualitätssicherung relevant.

Neue Kodes für OP-Robotik und Implantate

Eine wichtige Neuerung betrifft den Einsatz roboterassistierter Operationstechniken. Mit OPS 5-987.4 wird ein zusätzlicher Kode für die Anwendung eines handgeführten OP-Roboters ohne Roboterarm eingeführt. Damit kann diese Technologie künftig spezifischer von anderen robotergestützten Operationsverfahren unterschieden werden.

Weitere Änderungen betreffen die operative Versorgung mit Implantaten. Neue Zusatzkodes unter 5-86a.5 ff. ermöglichen die gesonderte Erfassung einer Prothesenmitentfernung bei Amputationen der unteren Extremität. Hintergrund sind insbesondere die Dokumentations- und Meldeanforderungen des Implantateregisters Deutschland.

Für vollimplantierbare Cochleaimplantate werden neue Kodes im Bereich 5-209 ff. eingeführt.

Daneben wurde der Kodebereich 5-06 für Operationen an der Schilddrüse und Nebenschilddrüse inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert.

Neue Kodierfrage zur Exzisionsbiopsie

Ergänzend hat das BfArM eine neue Kodierfrage zur Abgrenzung diagnostischer und therapeutischer Biopsien veröffentlicht.

Die OPS-Kodierfrage Nr. 1008 behandelt, unter welchen Voraussetzungen eine Exzisionsbiopsie mit einem Kode aus Kapitel 1 für diagnostische Maßnahmen oder aus Kapitel 5 für Operationen zu verschlüsseln ist. (1)

Amtliche Endfassung ist verbindliche Referenz

Für die Umsetzung stellt das BfArM neben dem Systematischen Verzeichnis eine Aktualisierungsliste sowie eine Differenzliste bereit. Letztere dokumentiert die Änderungen zwischen der Vorabfassung und der nun veröffentlichten amtlichen Version.

Verbindliche Referenz ist die amtliche Endfassung des Systematischen Verzeichnisses als PDF. Das Alphabetische Verzeichnis wird noch an die endgültige Systematik angepasst und soll in Kürze folgen. Die entsprechenden FHIR-Pakete werden zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Zentralen Terminologieserver bereitgestellt.

Neu ist außerdem, dass das Systematische Verzeichnis nicht mehr als HTML-Download angeboten wird.

Für Krankenhäuser ergibt sich mit der Veröffentlichung die Grundlage, die Änderungen gegenüber dem OPS 2026 und der bisherigen Vorabfassung systematisch zu prüfen. Insbesondere neue oder umstrukturierte Kodes können Anpassungen in der Leistungsdokumentation, den Kodierprozessen und den eingesetzten IT-Systemen erforderlich machen.