OPS 1-620.10 Kodierung bei diagnostischer Bronchoskopie mit Bronchoflex Tubus

B 1 KR 29/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 14.11.2024

Der Bronchoflex Tubus, der zur diagnostischen Bronchoskopie verwendet wird, ist kein „starres Instrument“ im Sinne des OPS 1-620.10. Es handelt sich vielmehr um ein schlauchartiges Instrument, durch das ein flexibles Bronchoskop in die Lunge eingeführt wird.

Die Entscheidung, ob für die Abrechnung des OPS-Codes ein starres Hilfsmittel allgemein oder explizit ein starres Bronchoskop erforderlich ist, bleibt offen. Jedoch erfüllt der Bronchoflex Tubus auch bei isolierter Betrachtung nicht die Anforderung eines starren Instruments. Als schlauchartiges Instrument ist der Bronchoflex Tubus hiernach nicht den starren, sondern den flexiblen Instrumenten zuzuordnen. Eine Abrechnung unter OPS 1-620.10 ist somit in diesem Fall unzulässig.

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