Musterstellungnahme für die Kodierung des akuten Nierenversagens
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
Mit dieser Muster‐Stellungnahme erfolgt eine Klarstellung, dass die in den letzten Jahren vorgenommenen Differenzierungen in der Nomenklatur des akuten Nierenversagens (RIFLE, AKIN und KDIGO) keine Auswirkungen auf die Kodierung des akuten Nierenversagens mittels der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten ICD in der 10. Revision (ICD‐10‐GM Version 2014) haben können.
Download: DGfN (PDF, 203KB)
Siehe auch:
- Ein akutes Nierenversagen im Sinne von ICD-10-GM (2014) N17.- lag nach dem medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch im Jahr 2014 vor, wenn eines der Kriterien der KDIGO-Leitlinien erfüllt war, und nicht erst mit Erreichen des Schweregrads 3 nach den KDIGO-Leitlinien
- Das akute Nierenversagen im Lichte der sozialgerichtlichen Rechtsprechung
- Die Kodierung eines akuten Nierenversagens (ICD 2015: N17.91) setze keine adäquate Flüssigkeitszufuhr voraus
- KDE 541: Hyperkaliämie, Nierenkrankheit
- SARS-CoV-2: Virenbefall der Nieren geht mit akutem Nierenversagen und erhöhter Sterblichkeit einher
- Zur Definition des akuten Nierenversagens (Nebendiagnose N17.91)
- DeepMind: Googles Künstliche Intelligenz warnt vor Nierenversagen
- Postoperative Nierenerkrankungen sind eine unterschätzte Gefahr
- Aktualisierte Stellungnahme zur Kodierung von Nierenerkrankungen (AKI, CKD)
- Prärenales Nierenversagen regelmäßig nicht unter N17 zu kodieren