Kodierung einer Nebendiagnose Z29.2 (Sonstige prophylaktische Chemotherapie) bei Neugeborenen zur kalkulierten Antibiotikatherapie
L 1 KR 53/16 | landessozialgericht hamburg, urteil vom 03.05.2018
Krankenhaus und Kasse streiten um die Höhe der Vergütung einer Krankenhausbehandlung, wobei insbesondere die korrekte kodierung einer nebendiagnose streitig ist. [â¦] von der Kodierung Z29.2 werde die sonstige prophylaktische chemotherapie, und zwar u.a. auch eine prophylaktische Antibiotikaverabreichung erfasst. [â¦]
Die Voraussetzungen der Z29.2 (sonstige prophylaktische Chemotherapie Inkl.: Chemoprophylaxe Prophylaktische Antibiotikaverabreichung) liegen vor. Es bestand bei dem Versicherten ein potentielles Gesundheitsrisiko hinsichtlich einer übertragbaren Krankheit (sepsis, Infektion), dieser Sachverhalt ist nicht als Krankheit, Verletzung oder äuÃere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 der icd-10 klassifizierbar und die Nebendiagnose hat einen Ressourcenverbrauch ausgelöst. Der Senat hat dabei den Begriff der Prophylaxe weiter ausgelegt, als die Beklagte dies tut. […]
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit