Kodierung des Akuten Nierenversagens (hier: N17.82): Welcher Kreatininwert ist als Ausgangswert maßgeblich?

B 1 KR 32/24 R | Bundessozialgericht, Klage zurückgezogen – Terminbericht Nummer 26/25

Eine höchstrichterliche Klärung der Frage, ob für die Kodierung des akuten Nierenversagens (ICD-10-GM: N17.82) der Aufnahmewert oder ein allgemeiner Baseline-Wert als Ausgangspunkt gelten kann, wenn kein dokumentierter Referenzwert innerhalb von sieben Tagen vor Aufnahme vorliegt, bleibt aus. Das Verfahren B 1 KR 32/24 R vor dem Bundessozialgericht wurde zurückgenommen.