Bundesverband Geriatrie: Auslegungshinweise zum OPS 8-550 und 8-98a für 2026

Klarstellungen zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung sollen Abrechnungsstreitigkeiten reduzieren

Der Bundesverband Geriatrie hat neue Auslegungshinweise zum OPS 8-550 und 8-98a in der Version 2026 veröffentlicht. Die Hinweise sollen Krankenhäusern eine bundesweit einheitliche Orientierung bei Kodierung und Abrechnung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung geben. Hintergrund sind nach Angaben des Verbandes die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, die zunehmend zu Streitigkeiten in Krankenhausabrechnungsprüfungen führen. Ursache seien unterschiedliche Auffassungen von Krankenhäusern und Krankenkassen über die regelkonforme Anwendung und Auslegung der komplexen Abrechnungs- und Kodierregeln im aG-DRG-System.

Ziel der jetzt veröffentlichten Auslegungshinweise ist es daher, definitorische Unklarheiten und unbestimmte Rechtsbegriffe innerhalb des OPS 8-550 8-98a zu präzisieren und so ein einheitliches Verständnis in der Abrechnungspraxis zu fördern.

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