Abrechnung von Hybrid-DRGs über den elektronischen Datenaustausch
Neues Abrechnungsverfahren ersetzt Übergangsregelung ab 2025
Die Abrechnung von Hybrid-DRGs, die beim ambulanten Operieren Anwendung finden, wird ab 2025 vollständig über den elektronischen Datenaustausch abgewickelt. Nach einer Übergangsregelung im Jahr 2024, die die Abrechnung über Pseudoziffern im Quartalszyklus erlaubte, tritt das neue Verfahren mit monatlichem Abrechnungs- und Auszahlungszyklus in Kraft. Die KV Nordrhein übernimmt hierbei als Dienstleisterin eine zentrale Rolle. Leistungserbringer, die ihre Abrechnung über die KV Nordrhein abwickeln möchten, müssen eine einmalige Abrechnungsvereinbarung abschließen.




