DKG zu den Aussagen der BDA zu Verjährungsfristen
Zur Einmischung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in die Diskussion über die geplante Neuregelung zur Begrenzung von Verjährungsfristen der krankenkassen gegenüber Krankenhäusern erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (dkg): „Es ist ein seltsames Verständnis, das die BDA den Nöten von Krankenhausunternehmen, für erbrachte Leistungen die vereinbarte vergütung auch tatsächlich zu erhalten, hier entgegenbringt. Dass die Arbeitgebervereinigung der Unternehmen in deutschland ungeprüft die Behauptung der Kassen übernimmt, hier fänden Falschabrechnungen statt, zeigt von wenig Kenntnis der Materie in dieser Organisation. […]
pressemitteilung: DKG (PDF, 59KB)