Diakonie: Notfallversorgung für Nichtversicherte darf keine Kostenfalle sein

Krankenhäuser fordern verlässliche Refinanzierung und Abbau bürokratischer Hürden

Die Diakonie weist auf eine strukturelle Unterfinanzierung der medizinischen Notfallversorgung für Patient:innen ohne Krankenversicherungsschutz hin. In evangelischen Krankenhäusern in Berlin und Brandenburg werde allen Menschen im Notfall medizinische Hilfe geleistet – unabhängig von Aufenthaltsstatus, sozialer Lage oder Versicherung. Die hierfür entstehenden Kosten würden jedoch häufig nicht erstattet. Allein Berliner Krankenhäuser blieben jährlich auf rund zehn Millionen Euro sitzen.

Nach Angaben der Diakonie hat diese Situation unmittelbare Folgen für die Versorgung: Nichtversicherte Patient:innen erhielten oft keine ausreichende Nachsorge, Heilungschancen verschlechterten sich, und Krankenhäuser würden zusätzlich finanziell und personell belastet. Die Diakonie fordert Landespolitik und Kommunen auf, gesetzlich vorgesehene Erstattungsansprüche konsequent umzusetzen und bürokratische Blockaden abzubauen.

Gesetzlicher Anspruch – praktische Umsetzung scheitert

Hintergrund ist der in § 25 SGB XII geregelte Erstattungsanspruch für die Versorgung nicht krankenversicherter oder mittelloser Menschen. In der Praxis, so die Diakonie, scheitere dieser Anspruch häufig an hohen Nachweisanforderungen der Sozialämter. Krankenhäuser müssten etwa die Mittellosigkeit der Patient:innen belegen – Nachweise, die sie weder rechtlich erheben noch praktisch erbringen könnten.

Nach Darstellung der Diakonie werden Anträge daher häufig abgelehnt oder nicht weiterverfolgt. Pro Krankenhaus würden in Berlin jährlich durchschnittlich rund 200.000 Euro an Erstattungsansprüchen nicht anerkannt. Besonders betroffen seien stationäre Behandlungen, bei denen zusätzliche Pflege- und Unterbringungsbedarfe entstünden.

Hohe Belastung für Kliniken und Personal

Die Situation habe sich seit der Corona-Pandemie weiter verschärft. In Berlin wirke sich insbesondere die zunehmende Wohnungslosigkeit aus, in Brandenburg kämen strukturelle Versorgungsengpässe hinzu. Für die Krankenhäuser bedeute dies nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch einen erheblichen zusätzlichen Personal- und Organisationsaufwand, insbesondere in Notaufnahmen und zu Nachtzeiten.

Problematisch sei zudem die fehlende Anschlussversorgung: Pflegeplätze, Hospize oder medizinisch begleitete Unterkünfte stünden nur begrenzt zur Verfügung. Ohne geeignete Nachsorge würden Patient:innen nach stationären Behandlungen häufig wieder in prekäre Lebenssituationen entlassen.

Diakonie fordert konkrete Maßnahmen

Die Diakonie sieht die Notfallversorgung als menschenrechtliche Verpflichtung und fordert verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser. Auf Landes- und kommunaler Ebene seien kurzfristig umsetzbare Maßnahmen erforderlich, darunter:

  • konsequente Umsetzung des Erstattungsanspruchs nach § 25 SGB XII,
  • Beweislastumkehr zugunsten der Krankenhäuser bei Notfallleistungen,
  • Vereinfachung und Vereinheitlichung der Erstattungsverfahren,
  • Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle auf Landesebene,
  • Ausbau medizinisch begleiteter Unterbringungsangebote und Kooperationen mit Krankenwohnungen,
  • Stärkung niedrigschwelliger ambulanter Versorgungsangebote.

Aus Sicht der Diakonie geht es dabei um ein Grundprinzip des Sozialstaats: den Zugang zu medizinischer Hilfe für alle Menschen in akuter Not. Damit Krankenhäuser diese Aufgabe dauerhaft erfüllen können, seien politische und administrative Lösungen erforderlich, die eine verlässliche Refinanzierung sicherstellen.

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